Exkurs: Modellrechnungen Kosten/Einnahmen
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten unterliegt zwar zwingenden gesetzlichen Vorgaben und wird von staatlicher Seite überwacht. Wir ermöglichen unseren Ausbildungsteilnehmern jedoch innerhalb der gesetzlichen Vorschriften eine Ausbildung, die den individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen angepasst werden kann. Hierbei variiert natürlich auch die Dauer der Ausbildung und die Einnahmen-/ Ausgabenrechnung.
Im ersten Teil der Ausbildung, der etwa 18 Monate dauert, absolvieren Sie ca. 300 Theoriestunden, das sog. Klinische Jahr, das Praktikum und die Selbsterfahrung. In diesem ersten Teil Ihrer Ausbildung, den Sie mit Ihrer Zwischenprüfung abschließen, erzielen Sie noch keine Einnahmen und müssen die Ihnen entstehenden Ausgaben vorfinanzieren.
Nach der Zwischenprüfung beginnen Sie mit Ihrer praktischen Ausbildung. Ein früherer Beginn ist aufgrund der Vorgabe der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), dass Behandlungsfälle eines Ausbildungsteilnehmers erst abrechnungsfähig sind, wenn die Hälfte der Ausbildung absolviert ist, nicht möglich. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen durch die AVT gegenüber der KV erfolgt unmittelbar nach dem Ablauf eines jeden Quartals, somit Anfang Januar, April, Juli und Oktober. Da die KV überprüft, ob die einzelnen Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet worden sind, übersendet die KV erst nach weiteren ca. 4 Monaten einen Abrechnungsbescheid über die anerkannten Leistungen und leistet die endgültige Auszahlung der Therapiegelder. Sobald die Abrechnung der KV bei uns eingegangen ist, erstellen wir kurzfristig eine transparente Abrechnung für jeden einzelnen Ausbildungsteilnehmer und die Lehrpraxen und zahlen die jeweiligen Beträge aus. Zwischen der Abrechnung Ihrer Leistungen und der Auszahlung der Beträge vergehen aufgrund des Abrechnungsprocederes der KV daher bis zu 5 Monate, in denen Sie die weiterhin entstehenden Kosten finanzieren müssen.
Bei der Abrechnung Ihrer Ausbildungskosten haben wir zwei sehr übersichtliche Wahlmöglichkeiten für Sie. Sie können zwischen der laufenden Rechnungstellung und einem Pauschalkostenmodell wählen. Bei der laufenden Rechnungstellung schreiben wir Ihnen dann eine Rechnung, wenn Sie eine Leistung der AVT in Anspruch genommen haben. Das hat zur Folge, dass die Beträge, die an uns zu zahlen sind, je nach Anzahl der von Ihnen besuchten Veranstaltungen unterschiedlich hoch sind.
Nachfolgend haben wir Ihnen einige typische Ausbildungsverläufe und das Pauschalkostenmodell dargestellt, damit Sie sich einen Überblick über Ihren voraussichtlichen Ausbildungsverlauf und Ihre finanziellen Rahmenbedingungen machen können. Damit die Zahlen realistisch sind, haben wir diese von früheren Ausbildungsteilnehmern übernommen. Die unterschiedlichen Ausbildungstypen sollen Ihnen einen Anhalt geben, wie Ihr Lerntyp und Ihre Lebensumstände den Verlauf Ihrer Ausbildung beeinflussen. Sie werden erkennen, dass der Abschluss der dreijährigen Ausbildung innerhalb von drei Jahren eher die Ausnahme ist, da die persönlichen Gegebenheiten eine dafür notwendige völlige Fokussierung auf die Ausbildung häufig nicht zulassen.
Ausbildungstyp 1 „kompakt“
Sie möchten Ihre Ausbildung innerhalb möglichst kurzer Zeit absolvieren. Sie sind dazu bereit und in der Lage, sich voll und ganz auf Ihre Ausbildung zu konzentrieren, so dass Sie innerhalb von 3 Jahren an allen 600 Theoriestunden teilnehmen und innerhalb der zweiten Hälfte Ihrer Ausbildung 600 Therapiestunden leisten. Dann könnte der Verlauf Ihrer Ausbildung so aussehen:
1. Ausbildungsjahr
Im ersten Jahr der Ausbildung erzielen Sie noch keine Einnahmen, haben aber Ausgaben für Theoriestunden und Selbsterfahrung, d.h. Sie müssen diese Ausbildungskosten vorfinanzieren.
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben |
Saldo |
| 1. Quartal | 0,00 € | 1.096,00 € | |
| 2. Quartal | 0,00 € | 3.436,00 € | |
| 3. Quartal | 0,00 € | 884,00 € | |
| 4. Quartal | 0,00 € | 352,00 € | |
| 1. Jahr | 0,00 € | 5.768,00 € | -5.768,00 € |
2. Ausbildungsjahr
Aufgrund der systembedingt verzögerten Auszahlung der KV erhalten Sie für die in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres begonnenen Therapieleistungen bis zum Ende des Ausbildungsjahres noch immer keine Einnahmen, sodass Sie auch die Ausbildungskosten dieses Jahres in Gestalt von Theoriestunden und Selbsterfahrung vorfinanzieren müssen. Darüber hinaus müssen Sie die Supervisionen bezahlen.
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 5. Quartal | 0,00 € | 1.729,00 € | |
| 6. Quartal | 0,00 € | 2.011,00 € | |
| 7. Quartal | 0,00 € | 1.940,00 € | |
| 8. Quartal | 0,00 € | 1.148,00 € | |
| 2. Jahr | 0,00 € | 6.828,00 € | -6.828,00 € |
3. Ausbildungsjahr
Im dritten Jahr Ihrer Ausbildung erzielen Sie Einnahmen, die die laufenden Ausbildungskosten decken und zu einem erheblichen Überschuss führen.
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 9. Quartal | 2.419,36 € | 3.221,00 € | |
| 10. Quartal | 4.626,29 € | 2.588,00 € | |
| 11. Quartal | 6.159,18 € | 0,00 € | |
| 12. Quartal | 6.368,05 € | 1.784,00 € | |
| 3. Jahr | 19.572,88 € | 7.593,00 € | 11.979,88 € |
4. Abschluss der Ausbildung
Aufgrund der verzögerten Auszahlung der KV und der von Ihnen zur Beendigung der laufenden Behandlungen noch nach dem Abschluss der Ausbildung erbrachten Therapieleistungen erzielen Sie Einnahmen, die weit über die Ausgaben für die Prüfung und die ggfs. weiteren Supervisionen hinausgehen.
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 13. Quartal | 4.644,84 € | 1.136,00 € | |
| 14. Quartal | 2.375,61 € | 0,00 € | |
| 15. Quartal | 1.812,00 € | 0,00 € | |
| 16. Quartal | 447,55 € | 0,00 € | |
| 4. Jahr | 9.280,00 € | 1.136,00 € | 8.144,00 € |
| Gesamt | 28.852,88 € | 21.325,00 € | 7.527,88 € |
Ausbildungstyp 2 „standard - berufstätig“
Sie sind nicht darauf fixiert, die Ausbildung nach drei Jahren abgeschlossen haben zu müssen. Sie sind neben der Ausbildung auch noch beruflich tätig und können nicht Ihre gesamte Arbeitszeit in die Ausbildung investieren. Dann wird Ihre Ausbildung länger dauern und könnte so aussehen:
1. Ausbildungsjahr
Im ersten Jahr der Ausbildung erzielen Sie noch keine Einnahmen, haben aber Ausgaben für Theoriestunden und Selbsterfahrung, d.h. Sie müssen diese Ausbildungskosten vorfinanzieren.
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 1. Quartal | 0,00 € | 180,00 € | |
| 2. Quartal | 0,00 € | 1.140,00 € | |
| 3. Quartal | 0,00 € | 1.490,00 € | |
| 4. Quartal | 0,00 € | 1.630,00 € | |
| 1. Jahr | 0,00 € | 4.440,00 € | -4.440,00 € |
2. Ausbildungsjahr
Aufgrund der systembedingt verzögerten Auszahlung der KV erhalten Sie für die nach 19 Monaten begonnenen praktischen Ausbildung noch immer keine Einnahmen, sodass Sie auch die Ausbildungskosten dieses Jahres vorfinanzieren müssen.
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 5. Quartal | 0,00 € | 630,00 € | |
| 6. Quartal | 0,00 € | 1.900,00 € | |
| 7. Quartal | 0,00 € | 1.120,00 € | |
| 8. Quartal | 0,00 € | 1.510,00 € | |
| 2. Jahr | 0,00 € | 5.160,00 € | -5.160,00 € |
3. Ausbildungsjahr
Im dritten Jahr Ihrer Ausbildung erzielen Sie geringe Einnahmen, da Sie nach 19 Monaten erst langsam mit der praktischen Ausbildung begonnen haben. Aufgrund der erhöhten Supervisionskosten decken die Einnahmen weiterhin nicht die Ausgaben.
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 9. Quartal | 274,12 € | 1.800,00 € | |
| 10. Quartal | 208,29 € | 1.615,00 € | |
| 11. Quartal | 356,45 € | 1.254,50 € | |
| 12. Quartal | 1.405,66 € | 1.360,50 € | |
| 3. Jahr | 2.244,52 € | 6.030,00 € | -3.785,48 € |
4. Ausbildungsjahr
Sie konnten im zweiten Halbjahr des 3. Ausbildungsjahres die Therapietätigkeit besser mit Ihrer beruflichen Tätigkeit verbinden und haben im vierten Jahr aufgrund der Beendigung der Theoriestunden mehr Zeit für die Therapien. Daher erzielen Sie erheblich höhere Einnahmen. Die Ausgaben beschränken sich auf die Supervision, so dass Sie einen erheblichen Überschuss erzielen.
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 13. Quartal | 2.230,54 € | 1.770,00 € | |
| 14. Quartal | 3.504,33 € | 1.680,00 € | |
| 15. Quartal | 2.432,45 € | 320,00 € | |
| 16. Quartal | 4.408,85 € | 500,00 € | |
| 4. Jahr | 12.576,17 € | 4.270,00 € | 8.306,17 € |
5. letztes Ausbildungsjahr
In den letzten zwei Quartalen vor der Prüfung steigen die Ausgaben aufgrund der Prüfungsgebühr noch einmal. Durch die stetige Therapietätigkeit erzielen Sie jedoch erneut einen erheblichen Überschuss.
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 17. Quartal | 2.738,47 € | 1.440,00 € | |
| 18. Quartal | 3.417,58 € | 400,00 € | |
| 5. Jahr | 6.156,05 € | 1.840,00 € | 4.316,05 € |
6. Abschluss der Ausbildung
Aufgrund der verzögerten Auszahlung der KV und der von Ihnen zur Beendigung der laufenden Behandlungen noch erbrachten Therapieleistungen erzielen Sie noch einmal einen erheblichen Überschuss.
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 19. Quartal | 3.072,69 € | 80,00 € | |
| 20. Quartal | 2.686,34 € | 0,00 € | |
| 21. Quartal | 557,86 € | 0,00 € | |
| 5. Jahr | 6.316,89 € | 80,00 € | 6.236,89 € |
| Gesamt | 27.293,63 € | 21.820,00 € | 5.473,63 € |
Das Pauschalkostenmodell
Die AVT bietet Ihnen neben der Zahlung nach Rechnungstellung wahlweise noch ein weiteres Abrechnungsmodell an, in dem Sie monatliche Festbeträge leisten. Aufgrund der dreijährigen Ausbildung werden die Festbeträge über einen Zeitraum von drei Jahren gezahlt. In den ersten beiden Ausbildungsjahren haben wir einen deutlich unterhalb der tatsächlichen Kosten liegenden Pauschalbetrag angesetzt. Im dritten Ausbildungsjahr, in dem Sie den Pauschalbetrag aus Einnahmen aus der praktischen Ausbildung finanzieren können, erhöht sich der Pauschalbetrag im Hinblick auf die Gesamtkosten der Ausbildung entsprechend.
Dieses Pauschalkostenmodell haben wir eingeführt, damit Sie immer genau im Voraus wissen, welche Ausgaben auf Sie zukommen. Durch die gleichmäßige Verteilung der monatlichen Zahlungen wollen wir Ihnen dabei helfen, monatliche Schwankungen und unvorhergesehene Spitzenbelastungen zu vermeiden. Zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres erhalten Sie von uns eine Übersicht über die tatsächlich von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen. An der Auszahlung der Therapiegelder ändert sich nichts. Zur Verdeutlichung haben wir die Einnahmen des Ausbildungstyp 1 in die Darstellung mit aufgenommen.1. Ausbildungsjahr
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 1. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 2. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 3. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 4. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 5. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 6. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 7. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 8. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 9. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 10. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 11. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 12. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 1. Jahr | 0,00 € | 5.400,00 € | -5.400,00 € |
2. Ausbildungsjahr
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 13. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 14. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 15. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 16. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 17. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 18. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 19. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 20. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 21. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 22. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 23. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 24. Monat | 0,00 € | 450,00 € | |
| 2. Jahr | 0,00 € | 5.400,00 € | -5.400,00 € |
3. Ausbildungsjahr
| Ausbildungsdauer | Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 25. Monat | 0,00 € | 900,00 € | |
| 26. Monat | 2.419,36 € | 900,00 € | |
| 27. Monat | 0,00 € | 900,00 € | |
| 28. Monat | 0,00 € | 900,00 € | |
| 29. Monat | 4.626,29 € | 900,00 € | |
| 30. Monat | 0,00 € | 900,00 € | |
| 31. Monat | 0,00 € | 900,00 € | |
| 32. Monat | 6.159,18 € | 900,00 € | |
| 33. Monat | 0,00 € | 900,00 € | |
| 34. Monat | 0,00 € | 900,00 € | |
| 35. Monat | 6.368,05 € | 900,00 € | |
| 36. Monat | 0,00 € | 625,00 € | |
| 3. Jahr | 19.572,88 € | 10.525,00 € | 8.772,88 € |
4. Ausbildungsjahr
Ausbildungsdauer |
Einnahmen | Ausgaben | Saldo |
| 37. Monat | 0,00 € | 0,00 € | |
| 38. Monat | 4.644,84 € | 0,00 € | |
| 39. Monat | 0,00 € | 0,00 € | |
| 40. Monat | 0,00 € | 0,00 € | |
| 41. Monat | 2.375,61 € | 0,00 € | |
| 42. Monat | 0,00 € | 0,00 € | |
| 43. Monat | 0,00 € | 0,00 € | |
| 44. Monat | 1.812,00 € | 0,00 € | |
| 45. Monat | 0,00 € | 0,00 € | |
| 46. Monat | 0,00 € | 0,00 € | |
| 47. Monat | 447,55 € | 0,00 € | |
| 48. Monat | 0,00 € | 0,00 € | |
| 4. Jahr | 9.280,00 € | 0,00 € | 9.280,00 € |
| Gesamt | 28.852,88 € | 21.325,00 € | 7.252,88 € |
Auf den Zeitpunkt der Prüfung werden die tatsächlich von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen abgerechnet und die geleisteten Pauschalkosten von dem Abrechnungsbetrag abgezogen. Dadurch ergibt sich zum Abschluss der Ausbildung noch eine Erstattung oder eine Nachzahlung. Aufgrund der halbjährlichen Übersicht über die tatsächlich von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen haben Sie über die Höhe der Abschlusszahlung jederzeit einen Überblick.

