AVT Köln

Exkurs: BAföG

Ausbildungsförderung wird u.a. geleistet für den Besuch von Hochschulen [§ 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG] und Lehranstalten, die durch Rechtsverordnung in den Förderbereich einbezogen sind – hierzu zählt auch die AVT, die als sog. „wirtschaftliche Hochschule“ geführt wird.

Anträge sind – anders als bei einer „normalen“ Hochschule – grundsätzlich an das kommunale Amt für Ausbildungsförderung am Ort des Wohnsitzes der Eltern zu richten (Ausnahmen bei elternunabhängiger Förderung nach § 11 Abs. 3 BAföG). Wohnen die Eltern in Köln, ist der Antrag zu richten an die

Stadt Köln
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Amt für Ausbildungsförderung (510/2)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Tel.: 0221 / 221 - 25466
Internet/E-Mail-Kontakt

Grundsätzlich ist im Sinne des BAFöG nur eine Erstausbildung förderfähig, die jeder, der den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten anstrebt, bereits mit dem Studium absolviert hat. Die guten Nachricht: Eine (eine einzige!) weitere Ausbildung ist ausnahmsweise dann förderfähig, wenn sie eine Hochschulausbildung insoweit ergänzt, als dass sie für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist. Dies ist bei der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten der Fall, wobei die Förderung in Form eines verzinslichen Bankdarlehens erfolgt.

Grundsätzlich kann nicht gefördert werden, wer zu Beginn des Ausbildungsabschnitts schon das 30. Lebensjahr vollendet hat. Dennoch gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen, z. B. für Absolventen des zweiten Bildungsweges, Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden sind, oder für Personen, die aus persönlichen (z. B. Krankheit) oder familiären (z. B. Kindererziehung) Gründen gehindert waren, die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres zu beginnen. Ob im individuellen Fall eine Ausnahme von der Altersgrenze möglich ist, kann beim zuständigen Amt (s.o.) schon vor Aufnahme der Ausbildung geklärt werden.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Weiterführende Informationen, Merk- und Formblätter: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php