Exkurs: Bildungsscheck
Wir akzeptieren sowohl im Rahmen der Therapieausbildung als auch für unsere Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen Bildungsschecks des Landes NRW. Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Was bedeutet das für Sie?
Anspruchsberechtigt sind:
- Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern (auch Minijobber oder Beschäftigte in Elternzeit)
- Freiberufler und Unternehmer in den ersten 5 Jahren nach Gründung. Hierzu zählen z.B. diejenigen, die sich vor weniger als 5 Jahren mit ihrer Psychotherapeutischen Praxis niedergelassen haben oder sonst selbstständig tätig sind (Achtung: dies trifft auch für die Ausbildungsteilnehmer in den Lehrpraxen zu)
Weitere Voraussetzung:
- Arbeitsstätte oder Wohnsitz müssen in NRW liegen.
Ausschlusskriterien:
- alle im öffentlichen Dienst Beschäftigen, auch wenn diese zusätzlich selbstständig tätig sind
- alle, die bereits im laufenden oder vorangegangenen Jahr an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein Westfalen vergeben. Hier werden inhaltliche und formale Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, aber auch die Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Aufgrund positiver Erfahrungen empfehlen wir die
Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
Frau Smania
Telefon 0221/2022250
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Den Bildungsscheck reichen Sie bitte mit Ihrer schriftlichen Anmeldung zur gewünschten Veranstaltung bei uns ein.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.arbeit.nrw.de und www.gib.nrw.de.

