AVT Köln

avt_2008_142_lay_250Wenn Sie alle Ausbildungsinhalte mit den geforderten Stunden bei uns absolviert haben, können Sie insgesamt 3270 Stunden vorweisen. Das Psychotherapeutengesetz schreibt allerdings vor, dass die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mindestens 4200 Stunden umfassen muss. Deshalb gibt es die so genannte „freie Spitze“, ein Stundenkontingent, das jedes Institut zur freien Verfügung hat und mit Inhalten füllen kann.

Wir wissen, dass Sie neben den offiziell dokumentierten Stunden viel Zeit für folgende Arbeiten aufwenden müssen:

  • Vor- und Nachbereiten der Theorieveranstaltungen
  • Führen der Patientenakten
  • kollegiale Intervision
  • Vor- und Nachbereiten der Therapiestunden
  • Erstellen der Falldokumentationen und Berichte
  • Praxisassistenz und Abrechnung
  • Prüfungsvorbereitung

Deshalb fordern wir von Ihnen zum Abschluss Ihrer Ausbildung eine Selbstbescheinigung, in der Sie bestätigen, im Rahmen Ihrer Ausbildung mindestens 930 Stunden mit diesen Tätigkeiten zugebracht zu haben.