Häufige Fragen zur Ausbildung
Thema: Kooperationspartner
Ich hätte da eine Praxis/Klinik in der Nähe, wo ich gerne mein Praktikum/Klinisches Jahr absolvieren würde, aber die hat noch keinen Kooperationsvertrag mit der AVT. Was kann ich tun?
Nennen Sie uns ihre Wünsche. Wir überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Kooperation gegeben sind und fragen bei der betreffenden Einrichtung an, ob ein Kooperationsinteresse besteht. Danach wird ggf. ein Kooperationsvertrag geschlossen, der anschließend an das Landesprüfungsamt zur Eignungsprüfung weitergeleitet wird. Dieser Vorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst, wenn die Eignungsprüfung abgeschlossen ist, dürfen Sie in der betreffenden Einrichtung mit dem geplanten Ausbildungsabschnitt beginnen.
Wie lange dauert das Eignungsprüfverfahren vom LPA?
Da sich bei den Damen vom Landesprüfungsamt in Düsseldorf zahllose Anträge und Anfragen von allen Ausbildungsinstituten ganz Nordrhein Westfalens einfinden und zudem noch Ärzte und Pharmazeuten zur Klientel gehören, kann sich ein Prüfverfahren auch schon einmal einige Monate hinziehen.
Thema: Supervision
Kann ich auch Kliniksupervision im Rahmen des Klinischen Jahres auf die 150 Stunden Pflicht-Supervision anrechnen lassen?
Die gesetzlich geforderten Supervisionsstunden beziehen sich auf den zweiten Ausbildungsabschnitt und die vorgeschriebene Dichte von 1:4; d. h. 150 Std. Supervision : 600 Std. Therapie. Insofern kann die Supervision innerhalb anderer Ausbildungsabschnitte nicht darauf angerechnet werden, da die Stunden dann in der praktischen Ausbildung fehlen würden.
Wie viele Supervisoren muss ich haben?
Gesetzlich vorgeschrieben sind drei Supervisoren, es dürfen auch mehr sein.
Ist es egal, ob ich bei meinen Supervisoren Einzel- oder Gruppensupervision mache?
Ja. Sie müssen nicht bei jedem Ihrer mindestens drei Supervisoren Einzelsupervision nehmen, sondern können Gruppen- bzw. Einzelsitzungen bei verschiedenen Supervisoren belegen. Wichtig ist, dass Sie am Ende Ihrer Ausbildung insgesamt 150 Stunden Supervision und davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision nachweisen können.
Müssen die Supervisionsstunden gleichmäßig auf die Supervisoren verteilt werden?
Hierzu gibt es keine offizielle Vorschrift, aber wir empfehlen Ihnen, die Supervisionsstunden in etwa gleichmäßig auf die verschiedenen Supervisoren zu verteilen, damit Sie ausreichend Gelegenheit bekommen, die verschiedenen Denkweisen und Therapiestile der jeweiligen Supervisoren kennen zu lernen.
Thema: Ausbildungsdokumentation und Prüfungen
Gibt es Vorlagen der AVT, die man für den Nachweis der einzelnen Ausbildungsbausteine nutzen kann?
Jeder neue Ausbildungsteilnehmer erhält bei seinem Eintritt in die AVT eine rote Mappe mit allen Vordrucken, die im Laufe seiner Ausbildung relevant werden. Auch in den Lehrpraxen sollten diese roten Mappen als Kopiervorlagen bereit liegen. Alle diese Vorlagen kann man auch in unseren Downloads finden.
Wie melde ich mich zur Zwischenprüfung an?
Zur Zwischenprüfung melden Sie sich am einfachsten telefonisch oder per Mail in der AVT-Verwaltung. Sie sollten zu diesem Zeitpunkt am Ende ihres zweiten Praktikums stehen und die Gruppenselbsterfahrung sollten Sie zumindest bereits begonnen haben. Sie werden innerhalb von ca. zwei bis vier Wochen einen Termin für Ihre Zwischenprüfung erhalten. Bitte sorgen Sie dafür, dass wir die beiden Praktikumsbescheinigungen und die Übersicht über die 30 Klinikfälle zeitnah erhalten, damit wir unsere Datenbank immer aktuell halten können.
Wie bereite ich mich auf die Zwischenprüfung vor?
Die Zwischenprüfung ist eine interne Prüfung, bei der es darum gehen soll zu überprüfen, ob Sie in der zurückliegenden Ausbildungszeit genügend Wissen und Erfahrungen sammeln konnten, um nun mit Patienten im Einzelkontakt zu arbeiten. Entsprechend werden Grundlagen der Verhaltenstherapie geprüft, und damit es keine Theorie-Prüfung wird, nehmen wir Ihre praktischen Erfahrungen, zum Beispiel aus dem Klinischen Jahr, zum Thema. In den Downloads finden Sie zusätzlich einen kleinen Leitfaden zum Ablauf der Zwischenprüfung.
Wie bereite ich mich gut auf die Abschlussprüfung vor?
Wir empfehlen Ihnen, einen Teil der „freien Spitze“ schon frühzeitig dafür zu nutzen, mit Ihren nettesten AusbildungskollegInnen gemeinsam Arbeitsgruppen zu bilden. So kann man sich den Prüfungsstoff aufteilen und der Gruppendruck erhöht erfahrungsgemäß die eigene Disziplin. Vor allem sollte man üben, über die Prüfungsthemen in der Gruppe laut zu sprechen, das trainiert gut für die mündliche Prüfung.
Wie bereitet mich die AVT auf die Abschlussprüfung vor?
Wir bieten regelmäßig zweimal im Jahr ein kostenloses Prüfungskolloquium an. Dabei werden alle zu beachtenden Formalien der Prüfung durchgesprochen und mit umfangreichen Materialien zur Prüfungsvorbereitung ergänzt. Literaturempfehlungen zur Prüfung finden Sie im internen Bereich.
Wie melde ich mich zur Abschlussprüfung an?
Für die Abschlussprüfung müssen Sie zwei wichtige Handlungsschritte unternehmen:
- Sie melden sich institutsintern zur Prüfung an.
- Sie melden sich beim Landesprüfungsamt an.
Die interne Prüfungsanmeldung umfasst das Einreichen sämtlicher Ausbildungsbescheinigungen gemäß der Checkliste in Ihrer roten Mappe. Bitte machen Sie dafür einen persönlichen Termin mit uns aus und kalkulieren Sie etwa eine Stunde ein. In der Verwaltung werden die Unterlagen auf Vollständigkeit überprüft und Sie erhalten, wenn alles in Ordnung ist, eine spezielle, offizielle Ausbildungsbescheinigung. Diese Bescheinigung (die so genannte „Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen nach § 1 Abs. 3 und 4 PsychTh-APrV“) ist Bestandteil Ihrer schriftlichen Anmeldung beim Landesprüfungsamt (Anlage 4). Für diese gibt es in den Downloads das offizielle Anmeldeformular. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landesprüfungsamts.
Was mache ich, wenn ich zum Stichtag für die Prüfungsanmeldung noch nicht alles fertig habe?
Wenn Sie absehen können, dass Sie nur noch wenige Wochen brauchen, um die allerletzte Supervisionsstunde zu machen, die letzte Theorieveranstaltung zu besuchen oder den letzten Schliff an die Falldokumentationen zu bringen, dann können Sie sich unbesorgt zur Prüfung anmelden. Zwar können Sie die Institutsbescheinigung erst bekommen, wenn Sie alle Ausbildungsleistungen erbracht haben, aber das Landesprüfungsamt gewährt Ihnen für diese Bescheinigung und für das Einreichen Ihrer Prüfungsfalldokumentationen eine kleine Nachreichfrist von wenigen Wochen.
Welche Unterlagen benötige ich zur Prüfungsanmeldung?
Für die interne Anmeldung in der Verwaltung:
Wir brauchen als wichtigste Bescheinigung die Bestätigung Ihrer Lehrpraxis, dass Sie die erforderliche Behandlungsstundenzahl erreicht haben und Ihre Falldokumentationen der Lehrpraxis vorliegen. Sicherheitshalber sollten Sie von allen Ihren Supervisoren einen Stundennachweis, differenziert nach Einzel- und Gruppensupervision, mitbringen. Nicht vergessen sollten Sie die Selbstbescheinigung für den Nachweis der „freien Spitze“! Wenn Sie zur Prüfungsanmeldung bereits die Endfassung Ihrer Prüfungsfalldokumentationen fertig haben – dann bringen Sie die Dokumentationen mit. Sie werden bei uns vervielfältigt. Achten Sie bitte auf das spezielle Deckblatt für Prüfungsfälle. Es enthält drei Unterschriften: von Ihnen, Ihrem Supervisor und von der Ausbildungsleitung. Es empfiehlt sich sehr, die ersten beiden Unterschriften bereits eingesammelt zu haben, wenn Sie zu uns in die Verwaltung kommen.
Wann sind die nächsten Prüfungstermine?
Die offiziellen Prüfungstermine des Landesprüfungsamts werden hier bekannt gegeben. Sie sind jeweils im März und im August jedes Jahres. Im Anschluss daran wird in etwa zwei- bis vierwöchigem Abstand die mündliche Prüfung vom Institut festgelegt.
Gibt es Anmeldefristen für die Prüfungen?
Die Zwischenprüfung machen Sie dann, wenn Sie die erforderlichen Leistungen erbracht haben und sich fit genug fühlen, in die eigene therapeutische Einzelarbeit einzusteigen. Hierfür gibt es keine Fristen.
Bei der Abschlussprüfung ist das ganz anders. Hier werden jeweils zwei Fristen unterschieden:
1. Frist für das Einreichen der Prüfungsunterlagen in der AVT-Verwaltung:
a) Ende Dezember/Anfang Januar für die Prüfung im kommenden März
b) Ende Mai/Anfang Juni für die Prüfung im kommenden August
2. Frist für die offizielle Anmeldung beim Landesprüfungsamt (diese Frist ist unbedingt genau einzuhalten!):
a) 10. Januar für die Prüfung im kommenden März
b) 10. Juni für die Prüfung im kommenden August
Gibt es sonst noch etwas, was ich zum Thema Prüfungen beachten sollte?
Ja! Kümmern Sie sich vor der Abschlussprüfung rechtzeitig um die Beschaffung und Zusammenstellung Ihrer beglaubigten Dokumente. Das Landesprüfungsamt fordert zur Prüfungsanmeldung drei davon:
- die Diplomurkunde
- das Diplomzeugnis
- die Geburts- oder Heiratsurkunde
Alle drei können Sie schon einige Zeit vor Ihrer Prüfungsanmeldung organisieren bzw. Kopien beglaubigen lassen. Wenn Sie im Ausland geboren wurden oder geheiratet haben, kann die Beschaffung dieser Urkunde etwas Zeit kosten, kalkulieren Sie diese Zeit ein. Wenn Sie Diplomurkunde oder -zeugnis verloren haben (das kommt erfahrungsgemäß gar nicht mal so selten vor!), dann müssen Sie sich von Ihrer ehemaligen Universität eine Zweitschrift ausstellen lassen. Auch das braucht Zeit und Sie können diese Formalitäten schon lange vor Ihrer Prüfungsanmeldung in die Wege leiten.

