AVT Köln

Kosten/Finanzierung

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Beim Thema „Geld“ ist Vertrauen nicht gut, stattdessen Kontrolle besonders wichtig. Wir nennen Ihnen deshalb nicht nur die von Ihnen zu zahlenden und zu verdienenden Beträge, sondern wir rechnen auch genau vor, wie wir zu diesen Zahlen kommen. Gestatten Sie uns ein paar Vorbemerkungen, bevor wir zu den Zahlen kommen.

Die Psychotherapieleistungen, die Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung abrechnen, werden von den Krankenkassen bezahlt, allerdings nicht direkt, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Diese überweist das Geld an die AVT, nachdem sie für ihre Tätigkeit eine Verwaltungskostenpauschale abgezogen hat. Die Hälfte des überwiesenen Geldes für die Psychotherapieleistungen ist der „Verdienst“ der Ausbildungsteilnehmer. Die andere Hälfte teilen sich die AVT und die Lehrpraxen, in denen diese Psychotherapien gemacht wurden. Das Geld, das Sie für Ihre Therapien verdienen, bekommen Sie über Ihre Lehrpraxis überwiesen, sobald die KV die Quartalsabrechnung abgeschlossen hat.

In den letzten Jahren ist die finanzielle Situation für Ausbildungsteilnehmer dadurch günstiger geworden, dass sich die Kassensätze für die Psychotherapieleistungen im Rahmen der Ausbildung fortlaufend erhöht haben. Von Anfang 2003 bis Ende 2009 gab es eine Steigerung um etwa 40 %. Das kann sich natürlich verändern, aber es sieht nicht so aus, als würden die Honorare für Ausbildungsteilnehmer in nächster Zeit deutlich niedriger werden.
Zurzeit können Sie durch Psychotherapieleistungen in Ihrer Ausbildung etwa 7.000 Euro mehr einnehmen, als Sie der AVT für Ihre Ausbildung zu bezahlen haben.

Tabelle 1:
Was Sie – nach allen Abzügen* – verdienen können

Sie führen ca. 100 probatorische Sitzungen durch
à 29,85 Euro

2.985,00 Euro

Sie führen ca. 500 „anschließende Sitzungen“ durch
à 39,38 Euro

19.690,00 Euro

Sie führen noch ca. 100 zusätzliche Sitzungen (über die gesetzliche Mindestsitzungszahl hinaus) durch, weil Sie mit ihren Patienten die Therapie abschließen à 39,38 Euro

3.938,00 Euro

Sie leisten therapienahe Arbeit (Tests, Berichte an den Gutachter, Anamnesen, Differentialdiagnosen) und Sie rechnen die Grundpauschale ab. Wir haben anhand zahlreicher Therapieverläufe ermittelt, wie hoch die Einnahmen aus therapienahen Leistungen im Durchschnitt sind. Auf die einzelne Therapiesitzung umgerechnet kamen wir dabei auf etwa € 2,40.

1.680,00 Euro

Gesamteinnahmen

28.293,00 Euro

* Bei den Abzügen handelt es sich um KV-Verwaltungkostenpauschale, Lehrpraxenanteil, AVT-Anteil.

Bitte beachten Sie: Unsere Rechnung ist zwar realistisch kalkuliert, aber es handelt sich um Durchschnittsbeträge, die im Einzelfall etwas höher oder niedriger sein können.

Es ist uns im Hinblick auf die realistische finanzielle Planung Ihrer Ausbildung wichtig, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie die Ausgaben für Ihre Ausbildung in dem Jahr, in dem Sie sie leisten, von der Steuer absetzen können und die Einnahmen in dem Jahr, in dem sie Ihnen ausgezahlt werden, versteuern müssen. Neben der Mitteilung dieser häufig verschwiegenen Tatsache ist es uns ein Anliegen, Sie bei der finanziellen Planung Ihrer Ausbildung zu unterstützen und Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Ausbildung zur Seite zu stehen.

Das, was Sie bei der AVT zu bezahlen haben, ist sehr transparent. Im Augenblick gibt es für Sie folgendes Verfahren der Rechnungsstellung: Unser Buchhalter, Herr Büth, schreibt Ihnen dann eine Rechnung, wenn Sie eine AVT-Leistung in Anspruch genommen haben, d.h. wenn Sie auf der Teilnehmerliste eine Unterschrift geleistet haben. Das hat zur Folge, dass die Beträge, die an uns zu zahlen sind, unterschiedlich hoch sind – je nach der Anzahl an Veranstaltungen, die Sie besucht haben. Bei den Leistungen, die Sie der AVT zu bezahlen haben, gibt es keinerlei "verdeckte Kosten". Auch Skriptenmaterial haben Sie nicht extra zu zahlen; Zusatzkosten entstehen nur für Bücher, die Sie evtl. kaufen möchten. Wie das für zwei typische Ausbildungsverläufe aussieht, haben wir Ihnen aufgelistet im Exkurs: Modellrechnungen Kosten/Einnahmen.

Wir bieten Ihnen neben der unmittelbaren Abrechnung Ihrer Ausbildungskosten ein zweites Verfahren der Rechnungsstellung an. Bei diesem Verfahren bekommen Sie zwar auch eine detaillierte Rechnung, aber Sie zahlen dann monatlich genau denselben Betrag. Wie das für einen konkreten Ausbildungsverlauf aussehen könnte, rechnen wir Ihnen ebenfalls vor im Exkurs: Modellrechnungen Kosten/Einnahmen.

Bei der Berechnung der Ausbildungskosten kommt es nicht nur auf das Verhältnis der Kosten zu den Einnahmen an. Wichtig ist auch der individuelle Ausbildungsverlauf, das heißt: In welcher Weise passt die individuelle Wohn- und Lebenssituation zu den Angeboten des Ausbildungsinstituts (Fahrtzeiten, Verdienstmöglichkeiten, Vereinbarkeit mit familiären und sonstigen Verpflichtungen)?

Tabelle 2:
Was Sie zu zahlen haben

Leistung

Mindestzahl UE

Einzelpreis

Gesamtpreis

Theoriestunden

600

16,50 Euro

9.900,00 Euro

Gruppenselbsterfahrung

115

25,00 Euro

2.875,00 Euro

Einzelselbsterfahrung

5

80,00 Euro

400,00 Euro

Gruppensupervision

100

35,00 Euro

3.500,00 Euro

Einzelsupervision

50

80,00 Euro

4.000,00 Euro

Zwischenprüfung

 

 

150,00 Euro

Abschlussprüfung

 

 

500,00 Euro

Gesamtkosten

 

 

21.325,00 Euro

Natürlich kostet Sie die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten / zur Psychologischen Psychotherapeutin immer noch eine Menge Geld. Sie müssen ja in der Zeit der Ausbildung von irgendetwas leben. Und damit kommen wir zum Thema Finanzierung.

 

Finanzierung

Leider gibt es im Augenblick nur wenige Kliniken, die für das Klinische Jahr oder für das Praktikum Geld zahlen. Immerhin gibt es auch „immaterielle“ Vorteile, die für eine bestimmte Klinik sprechen, zum Beispiel: günstige Verkehrslage, besonders gute Betreuung, sehr flexible Arbeitszeiten. Schließlich sei noch erwähnt, dass es einige AVT-Lehrpraxen gibt, die ein Praktikum anbieten und dafür einen gewissen Betrag zahlen.

Welche Möglichkeiten haben Sie, eine finanzielle Unterstützung für diese Ausbildung zu bekommen? Dazu möchten wir Sie auf einige Angebote aufmerksam machen:

1. Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Nach § 7 Abs. 2 BAföG kann eine Erweiterung der bereits vorhandenen Berufsqualifikation durch eine einzige weitere Ausbildung gefördert werden, auch wenn Sie bereits BAföG zur Finanzierung Ihres Studiums erhalten haben. Informieren Sie sich genauer in unserem Exkurs: BAföG.

2. Bildungsscheck und Bildungsprämie 

Das Land NRW fördert Weiterbildungen unter bestimmten Voraussetzungen mittels Bildungsscheck mit bis zu 500,- €. Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.arbeit.nrw.de und www.gib.nrw.de. Derzeit klären wir für Sie, inwieweit dies auch für die Therapieausbildung gilt.
Alternativ kommt für Sie möglicherweise auch eine Bildungsprämie des Bundes infrage. Umfassende weiterführende Informationen und Richtlinien zum jeweils aktuellen Bildungsprämienprogramm finden Sie im Netz unter http://www.bildungsprämie.info/.

3. Bildungskredit der Bundesregierung

Zur Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung bietet die deutsche Bundesregierung den so genannten Bildungskredit an, der unabhängig vom Einkommen des Antragstellers und ggf. seiner Eltern gewährt wird. Lesen Sie Näheres dazu in unserem Exkurs: Bildungskredit.

4. Finanzierungsprogramm der Deutschen Apotheker- und Ärztebank

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank bietet nicht nur Ärzten in Weiterbildung, sondern auch Psychologen einen zinsgünstigen Kredit zur Ausbildungsfinanzierung an. Näheres können Sie über eine Filiale der Deutschen Apotheker- und Ärztebank an Ihrem Wohnort erfragen oder unter www.apobank.de.