Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit findet in der ersten Hälfte der Psychotherapieausbildung statt. Sie unterteilt sich in zwei Bereiche:
- Das Klinische Jahr, auch praktische Tätigkeit I (pT I) genannt
- Das Praktikum, auch praktische Tätigkeit II (pT II) genannt
Beiden Praktikumsbereichen gemeinsam ist die Möglichkeit, die jeweiligen Praktikumszeiten aufzuteilen und an verschiedenen Stellen zu absolvieren. Allerdings muss man mindestens drei Monate an einem Ort gewesen sein, damit diese Zeit als Praktikumszeit angerechnet werden kann.
Das Klinische Jahr dauert, wie schon der Name vermuten lässt, mindestens zwölf Monate. In dieser Zeit sind mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrischen Klinik zu absolvieren. Vereinzelt kann man das Klinische Jahr auch an Psychosomatik-Kliniken ableisten, wenn dort ein Arzt beschäftigt ist, der die Ermächtigung zur Weiterbildung von Psychiatern besitzt.
Im Klinischen Jahr lernen Sie die klassische Psychiatrie kennen. Sie gewinnen einen Eindruck von schweren und schwersten Formen psychischer Erkrankungen und ihrer Behandlung. Dabei können Sie Folgendes beobachten:
- die Aufgaben eines Psychiaters mit allen Entscheidungssituationen und Verantwortlichkeiten
- das Zusammenwirken verschiedenster Berufsgruppen bei der Behandlung des einzelnen Patienten
- die Psychopharmakotherapie und ihre (Neben-)Wirkungen
- die differenzierte (Test-)Diagnostik und die Interpretation ihrer Ergebnisse
- die Besonderheiten klinischer Psychotherapie, die viele Gruppenangebote beinhaltet
- den Umgang mit vielen rechtlichen und sozialen Problemstellungen psychisch Kranker
Das Praktikum dauert mindestens ein halbes Jahr, es müssen mindestens 600 Stunden geleistet werden. Die Inhalte des Praktikums sind nicht so festgelegt wie die des Klinischen Jahres. Deshalb haben Sie hierbei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, sowohl was den Zeitpunkt, als auch was den Ort angeht.
- Sie können das Praktikum vor oder nach dem Klinischen Jahr machen
- Sie können in der Praktikumszeit Ihre Erfahrungen in der psychiatrischen Klinik weiter vertiefen
- Sie können Ihre Klinikerfahrungen in einer spezialisierten Klinik (z. B. Psychosomatik) erweitern. In einer solchen Klinik muss keine Weiterbildungsermächtigung für Psychiatrie vorliegen.
- Sie können erste ambulante Praxiserfahrungen in einer unserer Ambulanzen, Lehrpraxen oder bei unseren sonstigen Kooperationspartnern machen
Hier finden Sie unsere Kooperationspartner für die praktische Tätigkeit I und für die praktische Tätigkeit II.
Interessiert es Sie, welche Erfahrungen andere Ausbildungsteilnehmer bei ihrer praktischen Tätigkeit gemacht haben? Dann klicken Sie hier:
Exkurs: Erfahrungen im Praktikum
Exkurs: Erfahrungen im Klinischen Jahr

