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14.05.2025

FAQ – Psychologische Psychotherapeut*innen

Neben Fragen zur persönlichen Situation erreichen uns immer wieder Fragen allgemeiner Art.
Die häufigsten haben wir hier zusammengestellt – und beantwortet.

Wenn Sie Ihr Studium nicht in Deutschland abgeschlossen haben, entscheidet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), inwieweit Ihr Abschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist – und ob Sie berechtigt sind, in Deutschland die Psychotherapieausbildung zu machen. Es gibt zwei mögliche Verfahren:

a) Der normale Verwaltungsablauf in NRW

  1. Sie bewerben sich bei einem Ausbildungsinstitut Ihrer Wahl.
  2. Ist ein Institut bereit, Sie aufzunehmen, stellt es mit Ihren Zeugnisunterlagen einen Antrag auf Äquivalenzüberprüfung beim zuständigen Landesprüfungsamt (LPA).
  3. Das LPA lässt Ihren Abschluss inhaltlich und formal bei der ZAB bewerten – oder es prüft, ob Ihr Studienabschluss bereits im Rahmen früherer Äquivalenzprüfverfahren von der ZAB bewertet wurde. Danach gibt es dem Institut eine Rückmeldung über das jeweilige Ergebnis.

Dieses Verfahren ist für Sie kostenlos. Für viele ausländische Studienabschlüsse gibt es bereits abgeschlossene Prüfverfahren. In diesen Fällen kann man gut voraussagen, wie das Ergebnis des Prüfverfahrens ausfallen wird.

b) Sie beantragen selbst eine Bewertung

Seit 2010 können Sie auch direkt bei der ZAB eine Bewertung Ihres ausländischen Abschlusses beantragen. Hierbei handelt es sich um die Beurteilung der formalen Gleichwertigkeit. Sie erhalten dann

  • eine Bescheinigung über den vergleichbaren deutschen Bildungsabschluss
  • Informationen über Fortsetzungsmöglichkeiten des Studiums
  • Informationen über die Rechtsgrundlagen der Gradführung
  • Informationen über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung

Dieses Prüfverfahren kostet für Privatpersonen 200,00 €. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link.

Wichtig:

Diese Prüfung sagt in der Regel nichts über die inhaltliche Gleichwertigkeit Ihres Studienabschlusses aus. Diese muss immer über ein Äquivalenzprüfverfahren wie oben beschrieben festgestellt werden.

Die staatlich anerkannte Psychotherapieausbildung steht ausschließlich Hochschulabsolvent*innen mit einem Diplom oder Master in Psychologie offen.

Wenn das auf Sie nicht zutrifft, Sie aber trotzdem gerne psychotherapeutisch arbeiten möchten, kann eventuell der Berufsweg Heilpraktiker*in für Sie interessant sein.

Psychotherapeutische Ausbildungen, die an Heilpraktikerschulen angeboten werden, unterliegen allerdings keiner staatlichen Kontrolle. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen daher meist keine psychotherapeutischen Behandlungen durch Heilpraktiker*innen.

Heilpraktiker*innen dürfen sich nicht „Psychotherapeut*innen” nennen. Sie bezeichnen sich deshalb oft als Heilpraktiker*innen (Psychotherapie), weisen ihre Praxis als „Heilpraxis für Psychotherapie” oder ihre Therapieform „Psychotherapie/HPG” (HPG = Heilpraktikergesetz) aus.

Die Ausbildungskurse der AVT beginnen dreimal im Jahr:

  • zum Jahresanfang
  • nach den NRW-Osterferien
  • nach den NRW-Sommerferien

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, in einen bereits laufenden Kurs quer einzusteigen. Ob das für Sie in Frage kommt, besprechen wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

Nein, es gibt bei der AVT keine Bewerbungsfristen. Sie können Ihre Bewerbung jederzeit einreichen, sobald Sie absehen können, wann Sie Ihr Studium abschließen werden. So können Sie sich schon vor Ihrem Studienabschluss einen Ausbildungsplatz sichern.

Wir vereinbaren mit jedem und jeder Bewerber*in einen persönlichen Gesprächstermin. Dabei finden wir einen sinnvollen Einstiegszeitpunkt in die Ausbildung – abgestimmt auf Ihre letzten Studienleistungen oder eventuell daran anschließende Pläne.

Ja, nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags berechnen wir Ihnen eine Anmeldegebühr in Höhe von 450 €, die Sie innerhalb von 6 Monaten bezahlen. Die Gebühr wird mit den späteren Ausbildungsgebühren verrechnet – es sind also keine zusätzlichen Kosten.

Falls Sie die Ausbildung nach Vertragsunterzeichnung doch nicht antreten, verbleibt die Anmeldegebühr bei der AVT.

Ja, seit 2010 bieten wir auch die fünfjährige Ausbildung an. Wir haben bereits vielfältige Erfahrungen mit Teilnehmer*innen, die auch unter schwierigen Bedingungen ihre Ausbildung absolviert haben. Mehr dazu finden Sie in unserem Exkurs: Vollzeitausbildung – Teilzeitausbildung.

Bitte vereinbaren Sie auch in diesem Fall einen Beratungstermin. Im persönlichen Gespräch stimmen wir gemeinsam Ihre Lebensumstände und die Ausbildung aufeinander ab.

Äquivalenzprüfung

Die Dauer der Eignungsprüfung durch das LPA variiert je nach Studienabschluss und Antragsart.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) kann die AVT die meisten deutschen und einige österreichische und niederländische Studienabschlüsse selbst überprüfen. Diese so genannten „Listenfälle“ werden dem LPA regelmäßig nach Eingang aller erforderlichen Zeugnisunterlagen zur Kenntnis gegeben. Die AVT stellt dann eigenständig eine Zugangsbescheinigung aus, die gleichzeitig als Zulassung für das Staatsexamen gilt.

In allen anderen Fällen senden wir einen begründeten Äquivalenzprüfantrag mit allen erforderlichen Zeugnisunterlagen in beglaubigter Kopie an das LPA in Düsseldorf. Dieses Äquivalenzprüfungsverfahren dauert länger – vor allem dann, wenn das LPA die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in die Entscheidungsfindung einbezieht.

Versicherung

Ja, während Ihrer Ausbildung an der AVT sind Sie über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Württembergischen Versicherung AG voll versichert. Sie benötigen also während der Ausbildung keine separate Berufshaftpflichtversicherung.

Auch nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung bleibt Ihr Versicherungsschutz während der finalen Behandlungen Ihrer AVT-Patient*innen bestehen.

Diese Versicherung ist für Sie kostenlos.

Unterbrechung und Kündigung der Ausbildung

Es gibt gute Gründe, eine begonnene Ausbildung zu unterbrechen – zum Beispiel die Geburt eines Kindes, die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oder eine eigene Erkrankung.

Wenn Sie aus wichtigen Gründen eine Beurlaubung benötigen, besprechen wir gemeinsam die Situation und die Eckdaten Ihrer Beurlaubung. Damit wir eine längere, unvorhergesehene Unterbrechung nicht als Abbruch der Ausbildung werten, suchen Sie in solchen Fällen bitte direkt das Gespräch mit uns.

Sie können jährlich zum 31.12. mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir bestätigen Ihnen die Kündigung und senden Ihnen eine Übersicht über Ihre bereits erbrachten Ausbildungsleistungen zu. Diese Übersicht ist wichtig für die Übernahme in ein neues Ausbildungsinstitut, falls Sie Ihre Ausbildung an einem anderen Ort fortsetzen möchten.

Falls Sie zu einem anderen Zeitpunkt wechseln wollen, sprechen Sie uns bitte an. Wir werden dann versuchen, eine Kulanzlösung zu finden.

Supervision

Es kann vorkommen, dass Sie während Ihrer Praktischen Tätigkeit mit schwierigen therapeutischen oder beruflichen Situationen konfrontiert werden. Für eine fachliche oder persönliche Unterstützung haben einige unserer Supervisor*innen ihre Verfügbarkeit als „Telefonjoker“ angeboten. Diese telefonische Supervision ist kostenlos.

Für die Praktische Ausbildung gilt die gesetzlich geforderte Dichte von 1:4 – das entspricht 150 Stunden Supervision bei 600 Stunden Therapie. Supervisionen aus anderen Ausbildungsabschnitten können nicht auf die Praktische Ausbildung angerechnet werden.

Gesetzlich sind mindestens 3 Supervisor*innen vorgeschrieben, es können jedoch auch mehr sein.

Ja. Sie müssen nicht bei jedem der mindestens 3 Supervisor*innen eine Einzelsupervision absolvieren. Sie können sowohl Gruppen- als auch Einzelsitzungen bei verschiedenen Supervisor*innen wahrnehmen.

Wichtig: Sie müssen am Ende der Ausbildung insgesamt 150 Stunden Supervision nachweisen, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision.

Dazu gibt es keine offizielle Regelung. Wir empfehlen, die Supervisionsstunden möglichst gleichmäßig auf verschiedene Supervisor*innen zu verteilen. Und je länger Sie mit den unterschiedlichen Supervisor*innen arbeiten, desto besser finden Sie sich in die jeweilige Denkweise und den Therapiestil ein.

Ausbildungsdokumentation

Ja. Dazu haben wir ein Farbsystem entwickelt:

  • Zu Ausbildungsbeginn erhalten Sie eine rote Mappe, die alle für die Ausbildung erforderlichen Formulare enthält.
  • Zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine gelbe Mappe mit den notwendigen Formularen für die zweite Hälfte der Ausbildung.
  • Kurz vor der Abschlussprüfung erhalten Sie eine blaue Mappe mit wichtigen Informationen zur Prüfung.

Kopiervorlagen dieser Mappen liegen auch in den Lehrpraxen aus. Zusätzlich finden Sie alle Vorlagen nach Ihrer Anmeldung in unserem Downloadbereich.

Prüfungen

Die Zwischenprüfung sollten Sie am Ende Ihrer Praktischen Tätigkeit 1 und 2 absolvieren. Melden Sie sich zwei bis drei Monate im Voraus telefonisch oder per E-Mail bei Petra Rettig an:

Telefon 0221 – 25 85 64-16

E-Mail zwischenpruefung@avt-mail.org

Voraussetzung sind mindestens 250 Seminarstunden und eine begonnene Selbsterfahrung. Bitte senden Sie uns die Bescheinigungen über die Praktische Tätigkeit und die Übersicht der 30 Klinikfälle rechtzeitig zu, damit wir unsere Datenbank aktuell halten können.

Die Zwischenprüfung ist eine interne Prüfung. Wir überprüfen, ob Sie während Ihrer Ausbildung ausreichend Wissen und Erfahrung gesammelt haben, um nun im Einzelkontakt mit Patient*innen arbeiten zu können.

Die Prüfung bezieht sich auf die Grundlagen der Verhaltenstherapie und integriert praktische Erfahrungen, z. B. aus der Praktischen Tätigkeit 1. Einen Leitfaden zum Ablauf der Zwischenprüfung finden Sie im Internen Bereich unter Downloads.

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig einen Teil der “Freien Spitze" zu nutzen, um mit Ihren Ausbildungskolleg*innen Arbeitsgruppen zu bilden. Auf diese Weise können Sie den Prüfungsstoff aufteilen, zusätzlich fördert die Zusammenarbeit in der Gruppe die eigene Disziplin. Besonders wichtig ist es, die Prüfungsthemen gemeinsam zu besprechen – das ist eine gute Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.

Die AVT bietet mehrmals im Jahr ein kostenloses Prüfungskolloquium an, in dem alle Prüfungsformalitäten besprochen werden. Zusätzlich stellen wir umfangreiches Material zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung. Literaturempfehlungen für die Prüfung finden Sie im Internen Bereich. Sie können bei uns auch das Prüfungstool erwerben, um sich noch gezielter auf die schriftliche Prüfung vorzubereiten.

Für die Abschlussprüfung müssen Sie sich zweimal anmelden:

1. Anmeldung institutsintern

Für die interne Anmeldung reichen Sie die erforderlichen Ausbildungsbescheinigungen gemäß der Checkliste in Ihrer blauen Mappe ein. Vereinbaren Sie einen Termin in der Verwaltung, wo die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft werden. Sie erhalten eine offizielle Ausbildungsbescheinigung. Diese „Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen nach § 1 Abs. 3 und 4 PsychTh-APrV“ ist Bestandteil Ihrer schriftlichen Anmeldung beim Landesprüfungsamt (Anlage 4).

2. Anmeldung beim Landesprüfungsamt (LPA)

Zur offiziellen Anmeldung beim Landesprüfungsamt verwenden Sie bitte das Anmeldeformular in den Downloads.

Beachten Sie die Anmeldefristen:

  • 10.01. für die Prüfung im Frühjahr
  • 10.06. für die Prüfung im Spätsommer

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landesprüfungsamts.

Sobald Sie absehen, dass Sie nur noch wenige Wochen für den Abschluss benötigen, können Sie sich unbesorgt fristgerecht beim LPA anmelden. Für die Institutsbescheinigung müssen zwar alle Unterlagen vollständig institutsintern eingereicht werden – das Landesprüfungsamt gewährt aber in Ausnahmefällen eine Nachreichfrist für diese Bescheinigung.

Zur internen Anmeldung in der Verwaltung benötigen Sie

  • Bestätigungen Ihrer Lehrpraxis über die erforderliche Behandlungsstundenzahl und das Vorliegen Ihrer 6 Falldokumentationen
  • 150 bestätigte und abgezeichnete Supervisions- und Selbsterfahrungsstunden, davon mindestens 50 Einzelsupervisionsstunden, im Supervisions- und Selbsterfahrungsbuch
  • 6 belegte Videosequenzen aus Therapiestunden, die Thema Ihrer Supervision waren
  • 120 dokumentierte Stunden Selbsterfahrung (davon 5 Stunden Einzelselbsterfahrung) im Supervisions- und Selbsterfahrungsbuch
  • Prüfungsfalldokumentationen in der Endfassung.

Wichtig:

Verwenden Sie das spezielle Deckblatt für Prüfungsfälle. Darauf sind drei Unterschriften erforderlich: Ihre eigene, die der*des Supervisor*in und die der Ausbildungsleitung. Bitte achten Sie darauf, dass die ersten beiden Unterschriften bereits vor der Anmeldung zur Prüfung vorliegen. Wir kopieren Ihre Prüfungsfälle jeweils mit vollständig unterschriebenem Deckblatt und Sie erhalten die beiden Originale für die Anmeldung beim Landesprüfungsamt.

Die offiziellen Prüfungstermine des Landesprüfungsamts finden Sie auf dessen Website. Die entsprechenden Prüfungen finden im März und August eines jeden Jahres statt, die mündliche Prüfung zwei bis vier Wochen später bei der AVT.

Für die Zwischenprüfung gibt es keine festen Anmeldefristen. Sie können sie ablegen, sobald Sie die erforderlichen Leistungen erbracht haben und sich für die therapeutische Einzelarbeit bereit fühlen.

Für die Abschlussprüfung gibt es zwei klare Fristen, die genau eingehalten werden müssen:

Frist für die Einreichung der Prüfungsunterlagen bei der AVT-Verwaltung:

  • Dezember bis Anfang Februar für die Prüfung im folgenden März
  • Mai bis Anfang Juni für die Prüfung im folgenden August

In Ausnahmefällen können einzelne Dokumente nachgereicht werden. Hierfür gibt das LPA Nachreichfristen vor.

Frist für die offizielle Anmeldung beim Landesprüfungsamt:

  • 10. Januar für die Prüfung im kommenden März
  • 10. Juni für die Prüfung im kommenden August

Die Fristen für die Anmeldung beim Landesprüfungsamt müssen genau eingehalten werden.

Das Landesprüfungsamt verlangt für die Prüfungsanmeldung diese Dokumente:

  • nach Abschluss des Diplomstudiums
    Diplomurkunde, Diplomzeugnis, Geburtsurkunde
  • nach Abschluss des Bachelor-/Masterstudiums
    Bachelorurkunde, Bachelorzeugnis, Masterurkunde, Masterzeugnis, Geburtsurkunde

Besorgen Sie diese Dokumente rechtzeitig vor der Prüfungsanmeldung und lassen Sie beglaubigte Kopien anfertigen. Wenn Sie im Ausland geboren sind oder dort geheiratet haben, planen Sie genügend Zeit für die Beschaffung der Unterlagen ein.

Wenn Sie Ihre Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde oder Ihr Zeugnis verloren haben, können Sie bei Ihrer ehemaligen Hochschule ein Duplikat beantragen. Bitte beachten Sie, dass diese Formalitäten einige Zeit in Anspruch nehmen können.

„Wir können nicht die Bedingungen verändern, die uns stressen, aber wir können unsere Reaktion darauf ändern.”

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