INFO-VERANSTALTUNG

14.05.2025

Die Psychotherapie-Ausbildung im Überblick

Die AVT ist das richtige Institut für Ihre Psychotherapie-Ausbildung. Überzeugen Sie sich selbst: Vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin, besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung – und bewerben Sie sich bei uns.

Im Gespräch klären wir all Ihre Fragen

Wenn Sie eine Ausbildung zur Psychotherapeut*in machen möchten, stellen sich Ihnen viele fachliche und individuelle Fragen. Deshalb empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch. Im Dialog stimmen wir Ihre Lebensumstände und die Ausbildung aufeinander ab. 

Bitte notieren Sie sich vor dem Gespräch Ihre Fragen, damit wir nichts Wichtiges übersehen. Denken Sie bitte auch an Ihren Lebenslauf: Er zeigt uns, wieviel Erfahrung Sie in den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie bereits gesammelt haben. So wissen wir, worauf wir Sie eventuell noch vorbereiten müssen.

 

Kennenlerntag

Bergfest

Prüfungskolloquium

Zwischenprüfung

Abschlussprüfung 

Die Ausbildung im Überblick

Dauer und Inhalt der Psychotherapie-Ausbildung
Sie entscheiden, ob Sie die dreijährige Vollzeitform oder die fünfjährige Teilzeitform wählen. In beiden Fällen absolvieren Sie während der gesamten Ausbildungszeit fortlaufend drei parallele Ausbildungsbereiche:

Theoretische Ausbildung
600 Stunden Theorie

Praktischer Bereich
Praktische Tätigkeit 1 + 2
Praktische Ausbildung (Fallarbeit)

Selbstreflexion
Einzel- und Gruppenselbsterfahrung
Einzel- und Gruppensupervision

Wir bilden Sie im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes aus. Es erlaubt uns, die Ausbildungsangebote in gewissen Grenzen selbst zu gestalten. Grundlage dafür ist unsere interne Ausbildungsordnung.

Unsere Gebührenordnung gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die Kosten der Ausbildung.

Sprechen Sie uns an.
Wir erläutern Ihnen gern, was Sie bei uns in den einzelnen Bereichen der Psychotherapie-Ausbildung erwartet.

In der theoretischen Psychotherapie-Ausbildung unterscheiden wir drei Gruppen von Veranstaltungen. Hier eine beispielhafte Auflistung möglicher Inhalte:

Gruppe 1 (Grundlagen und theoretischer Überbau)

Veranstaltungen über

  • psychiatrische Krankheitslehre
  • Psychopharmakologie
  • Diagnostik und Fallkonzeption
  • Berichte an den Gutachter
  • neuropsychologische Grundlagen
  • Nutzen der Therapieforschung
  • Existenzgründung
  • Berufsethik
  • Berufsrecht

Gruppe 2 (Psychotherapie der unterschiedlichen psychischen Störungen)

Veranstaltungen über

  • Angst
  • Psychosen
  • Zwang
  • somatoforme Störungen
  • Psychotraumastörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Depressionen
  • Essstörungen
  • Schlafstörungen
  • Krisenintervention und Suizidprophylaxe
  • Verhaltenssüchte
  • sexuelle Funktionsstörungen
  • Burnout
  • Komorbidität

Gruppe 3 (psychotherapeutische Techniken)

Veranstaltungen über

  • kognitive Umstrukturierung
  • Stabilisierungsverfahren
  • euthyme Behandlungsstrategien
  • verhaltenstherapeutisches Rollenspiel
  • Entspannungsverfahren
  • provokative Strategien
  • hypnotherapeutische Techniken
  • Gruppentherapie
  • Techniken der Gesprächsführung

Unser aktuelles Curriculum gibt Ihnen einen detaillierten Überblick darüber, was Sie in den theoretischen Veranstaltungen erwartet.

Bitte beachten Sie:

Veranstaltungen, die überwiegend zur Gruppe 1 gehören, liefern die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen für unsere therapeutische Arbeit. Sie zeigen die Voraussetzungen und Rechtfertigungen für unser Handeln auf – zum Beispiel in biochemischer, lerntheoretischer oder juristischer Hinsicht.

Die Inhalte der Gruppen 2 und 3 durchdringen und ergänzen sich. So wird beispielsweise bei der Darstellung der Therapie von Depressionen (Gruppe 2) unter anderem die Technik der kognitiven Umstrukturierung behandelt. Umgekehrt wird unter dem Titel „Technik der kognitiven Umstrukturierung“ (Gruppe 3) die Anwendung dieser Technik bei verschiedenen Störungsbildern, wie z. B. Depressionen, eingeübt.

Wir gestalten die theoretischen Veranstaltungen so praxisnah wie möglich. Denn wir wollen, dass Sie möglichst viel für Ihre therapeutische Arbeit lernen und üben können.

Wozu ist Selbsterfahrung nötig?
Selbsterfahrung dient der Abstimmung zwischen der Person des*der Therapeut*in und den Bedürfnissen des*der Patient*in. Sie ist für das therapeutische Handeln ebenso notwendig wie das theoretische Wissen zum Beispiel über Diagnostik, Therapiemethoden oder Psychopharmaka – und viel praktisches Training, um die verschiedenen Diagnose- und Therapiemethoden sicher und flexibel anwenden zu können.

Wie funktioniert die Selbsterfahrung?
Als Selbsterfahrungsteilnehmer*in lernen Sie viel über Ihre Wirkung auf unterschiedliche Patient*innen und in verschiedenen therapeutischen Situationen. Ihre Erfahrungen im Alltag und in der Selbsterfahrungsgruppe sind ähnlich.

Unsere Selbsterfahrungsleiter*innen wenden mehrere Methoden an, um Verhaltensstile zu identifizieren: Videorückmeldungen, Rollenspiele oder Fragebögen.

Darüber hinaus erlebt sich jede*r Selbsterfahrungsteilnehmer*in auch als „Patient*in“ mit einem bestimmten psychotherapeutischen Ziel.

Wie ist die Selbsterfahrung organisiert?
Das Psychotherapeutengesetz schreibt mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung vor. Davon erhalten Sie 115 Stunden in einer festen Gruppe von in der Regel nicht mehr als 12 Teilnehmern. Zusätzlich sind 5 Stunden Einzelselbsterfahrung für besondere Schwerpunkte der Ausbildung vorgesehen. Diese 5 Stunden können Sie frei über die gesamte Ausbildung verteilen.

Warum Einzelselbsterfahrung?
Unsere Erfahrung zeigt: Während der Ausbildung können immer wieder Situationen oder Probleme auftreten, für die Sie diese sehr individuelle Form der Selbsterfahrung nutzen möchten.

Wir unterstützen Sie dabei, sich frühzeitig mit Ihren Zweifeln auseinanderzusetzen und Sicherheit in Ihrer beruflichen Entwicklung zu gewinnen. Deshalb halten wir die Einzelselbsterfahrung für sehr wertvoll.

Gerade am Anfang der Ausbildung – bevor die Selbsterfahrung in der Gruppe beginnt – beschäftigen sich viele Teilnehmer*innen mit Fragen, die einer individuellen Klärung bedürfen. z. B.: „Bin ich überhaupt für diesen Beruf geeignet?“ oder „Werde ich den Patient*innen gerecht?“.

Und auch während der Selbsterfahrung in der Gruppe können Fragen auftauchen, die so spezifisch sind, dass sie den Rahmen einer Gruppenselbsterfahrung sprengen. Möglicherweise werden Sie erst in der therapeutischen Arbeit in der zweiten Hälfte der Ausbildung mit Ihren eigenen Themen konfrontiert. Auch dann kann die Einzelselbsterfahrung zur Klärung und persönlichen Entwicklung genutzt werden.

Wo finde ich Details zur Selbsterfahrung?
Alle Details zur Selbsterfahrung finden Sie im Exkurs: Inhalte der Selbsterfahrung.

Die praktische Tätigkeit findet in der ersten Hälfte der Psychotherapieausbildung statt. Sie besteht aus zwei Bereichen:

  • Praktische Tätigkeit I (pT 1), auch klinisches Jahr genannt
  • Praktische Tätigkeit II (pT 2), auch 600-Stunden-Praktikum genannt

In beiden Bereichen können Sie die jeweiligen Praktikumszeiten aufteilen und an verschiedenen Orten absolvieren. Allerdings müssen Sie mindestens drei Monate an einem Ort verbringen, damit diese Zeit als Praktikumszeit angerechnet werden kann.

Wenn Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben, können Sie die praktische Tätigkeit bis zu drei Monate vor Beginn der theoretischen Ausbildung beginnen.

Die Praktische Tätigkeit 1 (pT 1)

Die Praktische Tätigkeit 1 dauert mindestens 12 Monate. In dieser Zeit müssen Sie 1.200 Stunden an einer psychiatrischen Klinik absolvieren. In Einzelfällen kann die Praktische Tätigkeit 1 auch an psychosomatischen Kliniken erfolgen, wenn dort ein Arzt oder eine Ärztin mit der Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie beschäftigt ist.

In der Praktischen Tätigkeit 1 lernen Sie die klassische Psychiatrie kennen. Sie gewinnen einen Eindruck von schweren und schwersten Formen psychischer Erkrankungen und deren Behandlung. Dabei können Sie Folgendes beobachten:

  • die Aufgaben von Psychiater*innen mit allen Entscheidungssituationen und Verantwortlichkeiten
  • das Zusammenwirken unterschiedlicher Berufsgruppen bei der Behandlung einzelner Patient*innen
  • die Psychopharmakotherapie und ihre (Neben-)Wirkungen
  • die differenzierte (Test-)Diagnostik und die Interpretation ihrer Ergebnisse
  • die Besonderheiten der klinischen Psychotherapie mit vielen Gruppenangeboten
  • den Umgang mit den vielfältigen rechtlichen und sozialen Problemstellungen psychisch kranker Menschen

Hier finden Sie unsere Kooperationspartner für die Praktische Tätigkeit 1 

Die Praktische Tätigkeit 2 (pT 2)

Die Praktische Tätigkeit 2 dauert mindestens ein halbes Jahr und umfasst wenigstens 600 Stunden. Die Inhalte der Praktischen Tätigkeit 2 sind nicht so festgelegt wie die der Praktischen Tätigkeit 1. Daher haben Sie hier verschiedene zeitliche und örtliche Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Sie können die Praktische Tätigkeit 2 vor oder nach der Praktischen Tätigkeit 1 absolvieren.
  • Sie können während der Praktischen Tätigkeit 2 Ihre Erfahrungen in der psychiatrischen Klinik weiter vertiefen.
  • Sie können Ihre Klinikerfahrungen in einer spezialisierten Klinik (z. B. Psychosomatik) erweitern. In einer solchen Klinik muss keine Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie vorliegen.
  • Sie können erste ambulante Praxiserfahrungen machen – in einer unserer Ambulanzen, Lehrpraxen oder bei unseren sonstigen Kooperationspartnern.

Hier finden Sie unsere Kooperationspartner für die Praktische Tätigkeit 2.

Von Erfahrungen lernen

Hier finden Sie Erfahrungsberichte anderer Ausbildungsteilnehmer*innen aus ihrer Praktischen Tätigkeit:

Exkurs: Erfahrungen in der Praktischen Tätigkeit 1
Exkurs: Erfahrungen in der Praktischen Tätigkeit 2

Die Ausbildungstherapien beginnen nach der Zwischenprüfung – etwa eineinhalb Jahre nach Beginn Ihrer Ausbildung. Die Ausbildungstherapien finden in einer unserer vielen Lehrpraxen statt. Dort arbeiten Sie bereits wie niedergelassene Psychotherapeut*innen.

Sie führen selbstständig Psychotherapie mit Patient*innen durch

Die Praxisleitung schlägt Ihnen Patient*innen vor, deren Störungsbilder Ihrem Ausbildungsstand entsprechen. Die Verantwortung für die Behandlung bleibt dabei stets bei der Praxisleitung.

Sie wenden Therapiemethoden an, die Sie in Ihrer Ausbildung gelernt haben und die Sie für geeignet halten. Sie sorgen dafür, dass zwischen Ihnen und den Patient*innen eine tragfähige therapeutische Beziehung entsteht. Dabei sprechen Sie mit den Patient*innen auch ausführlich über deren Biografie. Das ist wichtig für die Diagnose, den Antrag an den*die Gutachter*in der Krankenkasse sowie die Wahl der geeigneten Therapiemethode.

Supervision und Selbstfürsorge

Nach etwa 4 Therapiesitzungen beginnt Ihre regelmäßige Supervision.
Durch Audio- und Videoaufzeichnungen aus Ihren Therapien können diese Sitzungen sehr realitätsnah sein.

Gerade am Anfang der therapeutischen Arbeit passiert es sehr leicht, dass Therapeut*in und Patient*in im Gespräch miteinander in einer Sackgasse landen und die gemeinsame Zielsetzung, psychische Zusammenhänge, wiederkehrende Beziehungsmuster oder die weiteren Therapieschritte unklar sind. Hier soll die Supervision Unterstützung und neue Perspektiven anbieten, um die Handlungsfähigkeit beider Beteiligten im Therapieprozess wiederherzustellen. Supervision ist ein Blick von außen auf das therapeutische Geschehen. Sie kann Blockaden analysieren, individuelle Anteile und unbewusste Konflikte bewusst machen, Persönliches von Inhaltlichem trennen und vor allem die vorhandenen Kompetenzen des*der Therapeut*in stärken.

Supervision läuft häufig in folgenden Schritten ab:

  • Anlass für die Supervision – was ist das Problem?
  • Informationsstand – welche Informationen wurden bereits erhoben, welche fehlen möglicherweise noch, um das Problem angemessen anzugehen?
  • Suche nach angemessenen Interventionsschritten oder therapeutischen Lösungen
  • Überlegungen und Übungen zur Integration der erarbeiteten Lösungsstrategien in die laufende Therapie – wie können die geplanten Interventionen umgesetzt werden?
  • Reflexion der geplanten Maßnahmen – welche Auswirkungen könnten sie auf die Therapie haben? Wie geht es dem*der Therapeut*in damit?

Zusätzlich zur Supervision tauschen Sie sich immer wieder mit anderen Ausbildungsteilnehmer*innen und der Praxisleitung über Ihr Erleben in den Therapiestunden aus.

Weitere Aufgaben in einer Lehrpraxis
Zu Ihrer Ausbildung gehören auch administrative Tätigkeiten, z.B.

  • Therapiesitzungen protokollieren
  • Tests durchführen und auswerten
  • Therapieanträge an die Krankenkasse schreiben
  • therapeutische Leistungen digital erfassen (zur Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung)
  • in der Bibliothek nach geeigneten Fachbüchern suchen

Wichtig:
Als Psychotherapeut*in im Versorgungssystem arbeiten Sie immer wieder auch in den Abendstunden, denn häufig können die Patient*innen erst nach ihrer Arbeit zur Therapiesitzung kommen.

Erfahrungsbericht und Informationen zu unseren Lehrpaxen
Im Exkurs Erfahrungen in der praktischen Ausbildung lesen Sie beispielhaft, wie es einer unserer Ausbildungsteilnehmer*innen in ihrer Lehrpraxis ergangen ist.
Im Exkurs: Lehrpraxenmodell erfahren Sie, warum die AVT so viele Lehrpraxen hat.

Unsere Ausbildungsinhalte umfassen insgesamt 3.270 Stunden.

Für die Psychotherapieausbildung müssen Sie laut Psychotherapeutengesetz jedoch mindestens 4.200 Stunden absolvieren.

Die Differenz gleichen wir mit der sogenannten „freien Spitze“ aus. Das ist ein Stundenkontingent, das jedes Ausbildungsinstitut mit freien Inhalten füllen kann.

Die freie Spitze bei der AVT
Neben den offiziell dokumentierten Stunden werden Sie viel Zeit für zusätzliche Arbeiten aufwenden:

  • Vor- und Nachbereiten der Theorieveranstaltungen
  • Führen der Patientenakten
  • kollegiale Intervision
  • Vor- und Nachbereiten der Therapiestunden
  • Erstellen der Falldokumentationen und Berichte
  • Praxisassistenz und Abrechnung
  • Prüfungsvorbereitung

Am Ende Ihrer Ausbildung legen Sie uns eine Selbstbescheinigung vor. Darin bestätigen Sie, dass Sie während Ihrer Ausbildung mindestens 930 Stunden mit diesen Tätigkeiten verbracht haben.

Während Ihrer Psychotherapieausbildung legen Sie insgesamt vier Prüfungen ab: Nach einer internen Zwischenprüfung stehen am Ende der Ausbildung drei Prüfungen, die zum Staatsexamen führen.

1. Die institutsinterne Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung  findet etwa in der Mitte der Ausbildung statt, nach den beiden Praktika.

In einem circa halbstündigen kollegialen Gespräch überprüfen wir Ihre Grundkenntnisse der Verhaltenstherapie. Dabei greifen wir häufig auf Ihre Erfahrungen aus dem Klinischen Jahr zurück.

Mit dieser Prüfung stellen wir fest, ob Sie ausreichende Grundkompetenzen für die ambulante Behandlung von Patient*innen erworben haben.

2. Staatsexamen – schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil des Staatsexamens besteht aus der Bearbeitung eines Fragenkatalogs.

3. Staatsexamen – mündlicher Teil Einzelprüfung
Im kollegialen Gespräch mit vier Prüfer*innen diskutieren Sie Ihr therapeutisches Vorgehen. Die Prüfungskommission wählt dafür in der Regel einen der beiden von Ihnen eingereichten Prüfungsfälle aus.

4. Staatsexamen – mündlicher Teil Gruppenprüfung
In einer Gruppe von maximal vier Kandidat*innen werden Sie zu den in der ambulanten Praxis am häufigsten auftretenden Störungsbildern befragt. Die Gruppenprüfung findet am selben Tag wie die Einzelprüfung statt.

Wir schaffen für alle Prüfungen eine kollegiale und entspannte Atmosphäre.

„In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten.“

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