Praktische Tätigkeit 1 (1.200 Stunden)

Die hier aufgeführten Kliniken hat das Landesprüfungsamt (LPA) für die Praktische Tätigkeit 1 (das klinische Jahr) unserer Ausbildungsteilnehmer*innen zugelassen.

Bei den mit * gekennzeichneten Kliniken erkennt das LPA derzeit maximal 600 Stunden für die Praktische Tätigkeit 1 an. Eine Aufteilung der PT1 auf zwei mit *
gekennzeichnete Kliniken (jeweils 600 Stunden) wird derzeit nicht anerkannt.

Bei den mit ** gekennzeichneten Kliniken handelt es sich um Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP). Das LPA erkennt dort derzeit maximal 400 Stunden für die PT1 an. Die verbleibenden 800 Stunden der PT1 müssen in einer Klinik absolviert werden, die vom LPA vollumfänglich anerkannt ist
(d. h. Einrichtungen ohne * und **).

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