Praktische Tätigkeit 2 (600 Stunden)

Die hier aufgeführten Kliniken hat das Landesprüfungsamt für die Praktische Tätigkeit 2 (das 600-Stunden-Praktikum) unserer Ausbildungsteilnehmer*innen zugelassen.

Bei den mit * gekennzeichneten Kliniken erkennt das LPA derzeit maximal 600 Stunden für die Praktische Tätigkeit 1 an.

Bei den mit ** gekennzeichneten Einrichtungen handelt es sich um Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP). Das LPA erkennt dort derzeit maximal 200 Stunden für die Praktische Tätigkeit 2 an. Die verbleibenden 400 Stunden der PT2 müssen in einer Einrichtung mit dem Schwerpunkt Psychotherapie für Erwachsene absolviert werden (d. h. Einrichtungen ohne * und **).

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