Abrechnungsziffern

Abrechnungsberechtigung für Entspannungsverfahren

Um therapeutische Leistungen nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen zu können, ist eine Ausbildung mit entsprechenden Qualifizierungen an einem anerkannten Institut wie der AVT erforderlich.

Folgende Ausbildungsbausteine sind zu absolvieren:

  • Entspannungstechniken

Besuch von Theorieseminaren im Umfang von 2 x jeweils 16 Stunden, insgesamt also 32 Stunden. Hierbei ist zu beachten, dass der Abstand zwischen PMR und Autogenem Training mindestens 3 Monate betragen muss.

Wir bieten regelmäßig Theorieveranstaltungen zu den Entspannungstechniken an. In begrenztem Umfang können auch Gasthörer*innen an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Informationen über freie Plätze erfragen Sie bitte hier.

Die Voraussetzungen für die Abrechnungsberechtigung für Entspannungsverfahren können Sie bereits im Rahmen Ihrer psychotherapeutischen Ausbildung erwerben. Eine Übersicht über alle aktuellen Theorieveranstaltungen ist auch in unserem Curriculum 2025 im internen Bereich unter Info-Board/Downloads zu finden. Die Berechtigung beantragen Sie jedoch gesondert bei der KV.

Übende Verfahren

  • 16 UE Theorie PMR Pflichtseminare
  • 16 UE Theorie AT Wahlpflichtseminar
Pflichtseminar UE
Progressive Muskelrelaxation I 8
Progressive Muskelrelaxation II 8
Wahlpflichtseminar UE
Autogenes Training 16
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