AVT Köln

Sowohl für die praktische Tätigkeit (pT) als auch für die praktische Ausbildung sind Kooperationseinrichtungen nötig. Für die praktische Tätigkeit I (Klinisches Jahr) ist eine Psychiatrische Klinik erforderlich, die praktische Tätigkeit II (600-Stunden-Praktikum) können Sie auch in einer Klinik, einer Lehrpraxis oder einer anderen ausgewählten Einrichtung absolvieren. Die praktische Ausbildung wird bei uns in den Lehrpraxen gemacht. Auf den nachfolgenden Listen sehen Sie die Kooperationseinrichtungen, die das Landesprüfungsamt für die Psychotherapieausbildung bei der AVT genehmigt hat.

 

Karte der Kooperationseinrichtungen

Diese Karte dient zur Orientierung über die geographische Verteilung unserer Lehrpraxen und Kooperationskliniken. Wenn Sie auf das Symbol oben links auf der Karte klicken, können Sie auswählen, welche der beiden Kategorien Sie sich anzeigen lassen möchten.

Zur besseren Übersicht sind die Orte verschiedenfarbig nach folgendem Prinzip markiert:

  • Lehrpraxen: grün
  • Kliniken pT I: grau
  • Kliniken und Praxen pT II: lila
  • Kliniken pT I und pT II: blau