AVT Köln

Von der Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz Betroffene und Psychotherapeuten, die Hilfe anbieten können/wollen finden hier ein Netzwerk, das vielleicht schnell weiterhelfen kann: https://sofortaktiv.de/

Sie möchten sich über Möglichkeiten von Psychotherapie, mögliche „Nebenwirkungen“ oder Alternativen informieren? Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Broschüre entwickelt, die Sie hier herunterladen können.

Sie überlegen eine Psychotherapie zu machen und möchten wissen, was das Besondere an der Verhaltenstherapie ist? Dann können Sie hier weiterlesen.

Sie sind auf der Suche nach einem Therapeuten und wissen nicht, wen Sie dazu ansprechen können? Informationen hierzu haben wir im Bereich „Wie finde ich einen Therapieplatz?“ für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie in einer akuten Krisensituation sind, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Haus- oder Facharzt oder an die für Ihren Wohnbereich zuständige Klinikambulanz. Sollten Sie sich dazu nicht mehr in der Lage fühlen und Sie niemand in die Klinik begleiten können, rufen Sie den Rettungsdienst, Tel.: 112.

Informationen des Kölner Netzwerks für Suizidprävention finden Sie unter www.ueberlebenswert.de. Im Bereich „Hilfsangebote“ finden Sie auch eine Liste mit Psychiatrischen Kliniken in Köln.

Beantragung, Ablauf und Beendigung von Therapien

In der Therapieeingangsphase, der sogenannten probatorischen Phase, geht es darum, die Beschwerden, derentwegen Sie die Therapie in Anspruch nehmen möchten, diagnostisch einzuordnen, gemeinsam mit dem Therapeuten ein erstes Erklärungsmodell zu entwickeln, konkrete Therapieziele zu formulieren und einen groben Therapieplan zu erarbeiten. Ebenso wichtig ist für diese Phase der Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Arbeitsbeziehung.    

Nach oder während dieser probatorischen Phase wird ein Antrag auf Psychotherapie an Ihre Krankenkasse gestellt, dem ein Konsiliarbericht eines Haus- oder Facharztes beigefügt wird (d. h. ein Bericht über evtl. vorliegende körperliche Erkrankungen). Im Falle einer Langzeittherapie (in der Regel 60 Sitzungen) wird zusätzlich ein ausführlicher Bericht Ihres Therapeuten an den Gutachter Ihrer Krankenkasse geschickt. Dieser ist bei einer Kurzzeittherapie in der Regel nicht erforderlich. Nach Abschluss der probatorischen Sitzungen kann es – bis zum Eingang der Kostenzusage durch die Krankenkasse – notwendig werden, eine Pause einzulegen. Die Therapiestunden dauern jeweils 50 Minuten (ggf. werden auch Doppelstunden vereinbart) und finden meist einmal wöchentlich statt, gegen Ende der Therapie auch in größeren Abständen.
Während des Therapieverlaufs ist es sinnvoll, regelmäßig zu prüfen, inwieweit Sie Ihre Therapieziele schon erreicht haben und ob Sie zu deren Erreichung noch therapeutische Unterstützung benötigen. Über Beendigung, Unterbrechung oder Abbruch einer Therapie wird die Krankenkasse vom Therapeuten informiert.

Die Therapeuten, die in unseren Ambulanzen und Lehrpraxen tätig sind, unterziehen sich mit ihrer Arbeit einer regelmäßigen Qualitätsüberprüfung (Supervision). Für die Supervisionen werden von Ihrem Therapeuten gelegentliche Tonband- oder Videoaufnahmen von Therapiesitzungen benötigt. Von diesen Aufnahmen erhält nur Ihr Therapeut und sein Supervisor Kenntnis; die Aufnahmen werden nicht archiviert, sondern sofort nach der Supervision vollständig gelöscht. Damit Sie bei uns Psychotherapie machen können, ist es nötig, sich mit gelegentlichen Tonband- oder Videoaufnahmen einverstanden zu erklären.

Was Sie für das Gelingen der Therapie beitragen, ist neben der zuverlässigen Wahrnehmung von Therapieterminen auch Ihr Einsatz zwischen den Therapiesitzungen. Übungen im Sinne von „therapeutischen Hausaufgaben“ helfen Ihnen bei der Umsetzung des Gelernten im Alltag.