AVT Köln

Die praktische Tätigkeit findet in der ersten Hälfte der Psychotherapieausbildung statt. Sie unterteilt sich in zwei Bereiche:

  • Die praktische Tätigkeit I (pT I), auch Klinisches Jahr genannt
  • Die praktische Tätigkeit II (pT II), auch 600-Stunden-Praktikum genannt

Beiden Praktikumsbereichen gemeinsam ist die Möglichkeit, die jeweiligen Praktikumszeiten aufzuteilen und an verschiedenen Stellen zu absolvieren. Allerdings muss man mindestens drei Monate an einem Ort gewesen sein, damit diese Zeit als Praktikumszeit angerechnet werden kann. Wenn Sie Ihren Studienabschluss bereits haben, können Sie die praktische Tätigkeit bis zu drei Monate vor dem Beginn der Theorieveranstaltungen antreten und sie wird Ihnen für die Ausbildung angerechnet.

avt_2008_318_250Die praktische Tätigkeit I dauert mindestens zwölf Monate. In dieser Zeit sind mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrischen Klinik zu absolvieren. Vereinzelt kann man die praktische Tätigkeit I auch an Psychosomatik-Kliniken ableisten, wenn dort ein Arzt beschäftigt ist, der die Ermächtigung zur Weiterbildung von Psychiatern besitzt.
In der praktischen Tätigkeit I lernen Sie die klassische Psychiatrie kennen. Sie gewinnen einen Eindruck von schweren und schwersten Formen psychischer Erkrankungen und ihrer Behandlung. Dabei können Sie Folgendes beobachten:

  • die Aufgaben eines Psychiaters mit allen Entscheidungssituationen und Verantwortlichkeiten
  • das Zusammenwirken verschiedenster Berufsgruppen bei der Behandlung des einzelnen Patienten
  • die Psychopharmakotherapie und ihre (Neben-)Wirkungen
  • die differenzierte (Test-)Diagnostik und die Interpretation ihrer Ergebnisse
  • die Besonderheiten klinischer Psychotherapie, die viele Gruppenangebote beinhaltet
  • den Umgang mit vielen rechtlichen und sozialen Problemstellungen psychisch Kranker

Die praktische Tätigkeit II dauert mindestens ein halbes Jahr, es müssen mindestens 600 Stunden geleistet werden. Die Inhalte der praktischen Tätigkeit II sind nicht so festgelegt wie die der praktischen Tätigkeit I. Deshalb haben Sie hierbei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, sowohl was den Zeitpunkt, als auch was den Ort angeht.

  • Sie können die praktische Tätigkeit II vor oder nach der praktischen Tätigkeit I machen.
  • Sie können in der Praktikumszeit Ihre Erfahrungen in der psychiatrischen Klinik weiter vertiefen.
  • Sie können Ihre Klinikerfahrungen in einer spezialisierten Klinik (z. B. Psychosomatik) erweitern. In einer solchen Klinik muss keine Weiterbildungsermächtigung für Psychiatrie vorliegen.
  • Sie können erste ambulante Praxiserfahrungen in einer unserer Ambulanzen, Lehrpraxen oder bei unseren sonstigen Kooperationspartnern machen.

Hier finden Sie unsere Kooperationspartner für die praktische Tätigkeit I und für die praktische Tätigkeit II.

Interessiert es Sie, welche Erfahrungen andere Ausbildungsteilnehmer bei ihrer praktischen Tätigkeit gemacht haben? Dann klicken Sie hier:
Exkurs: Erfahrungen in der praktischen Tätigkeit I
Exkurs: Erfahrungen in der praktischen Tätigkeit II