AVT Köln

 

Thema: Äquivalenzprüfung

Wie lange dauert das Eignungsprüfverfahren meines Studienabschlusses durch das Landesprüfungsamt (LPA)?

Die meisten deutschen und einige niederländische Studienabschlüsse dürfen von den Ausbildungsinstituten in NRW selbst überprüft werden. Diese so genannten „Listenfälle“ werden dem Landesprüfungsamt in regelmäßigen Abständen zur Kenntnis gegeben, jeweils kurz nachdem die erforderlichen Zeugnisunterlagen vollständig bei uns vorliegen. Das Institut schreibt für diese Fälle selbst die Zugangsbescheinigung, die auch für den Zugang zum Staatsexamen Gültigkeit hat. Für alle übrigen Fälle muss das Institut einen begründeten Äquivalenzantrag zusammen mit allen Zeugnisunterlagen in beglaubigter Kopie an das LPA in Düsseldorf schicken. Da sich beim LPA zahllose Anträge und Anfragen von allen Ausbildungsinstituten ganz Nordrhein-Westfalens einfinden und zudem noch Ärzte und Pharmazeuten zur Klientel gehören, kann sich ein Prüfverfahren auch schon einmal einige Monate hinziehen. Wenn das LPA entscheidet, dass die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen hinzugezogen werden muss, dauert das Äquivalenzprüfverfahren auch durchaus mal ein Jahr und länger.


Thema: Versicherung

Bin ich im Rahmen meiner Ausbildung bei der AVT berufshaftpflichtversichert?

Ja! Das Institut ist mit allen Ausbildungsteilnehmern über den Deutschen Fachverband für Verhaltenstherapie (DVT) bei der Gothaer Versicherung berufshaftpflichtversichert. Sie brauchen also keine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, so lange Sie bei uns in der Ausbildung sind. Die Versicherung über den DVT ist für Sie kostenlos.

Sollte ich andere Risiken innerhalb meiner Ausbildung versichern lassen?

Wenn Sie im Rahmen Ihrer praktischen Tätigkeit sehr wertvolle Schlüssel z. B. von Klinik-Schließanlagen ausgehändigt bekommen, empfehlen wir Ihnen zusätzlich zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung eine Schlüsselversicherung abzuschließen. Eine Schließanlage wegen verloren gegangener Generalschlüssel auszutauschen, kann gerne einmal 200.000 - 300.000 € kosten! Die oben erwähnte Berufshaftpflichtversicherung deckt einen Schaden bei Schlüsselverlust nur bis zu 25.000 € ab.


Thema: Unterbrechnung und Kündigung der Ausbildung

Kann ich die Ausbildung für eine bestimmte Zeit unterbrechen?

Es gibt immer Gründe, warum ein Teilnehmer seine angefangene Ausbildung unterbrechen muss. Sehr häufig ist es ein „frohes Ereignis“, wie beispielsweise die Geburt eines Kindes, wegen der eine kurzzeitige Unterbrechung der Ausbildung gewünscht wird. Aber auch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oder eine eigene Erkrankung können Sie dazu zwingen, in Ihrer Ausbildung eine Pause einzulegen. Wenn Sie aus wichtigem Anlass eine Beurlaubung benötigen, machen Sie bitte einen Termin mit uns aus, damit wir mit Ihnen die Sachlage und die Eckdaten Ihrer Beurlaubung besprechen können. Zieht man sich für längere Zeit und ohne jede Information oder Erreichbarkeit von jeglicher Ausbildungstätigkeit zurück, kann das als Abbruch der Ausbildung gewertet werden. Bitte suchen Sie also das Gespräch mit uns, wenn es sich abzeichnet, dass eine Ausbildungsunterbrechung unvermeidlich ist.

Was muss ich tun, wenn ich das Ausbildungsverhältnis mit der AVT kündigen möchte?

Lebensumstände und Pläne können sich ändern und so ist es auch immer möglich, dass die Ausbildung, die an der AVT begonnen wurde, an einem anderen Institut fortgesetzt werden soll. Sie können jährlich zum 31.12. mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bitte reichen Sie Ihre Kündigung schriftlich ein. Wir bestätigen Ihnen die Kündigung und senden Ihnen eine Übersicht Ihrer im Rahmen der Ausbildung bei uns bereits erbrachten Leistungen. Diese Übersicht ist wichtig für die Übernahme in ein neues Ausbildungsinstitut. Sollten Sie zu einem ganz anderen Zeitpunkt als zum Jahresende das Institut wechseln wollen, dann sprechen Sie bitte mit uns darüber. Wir werden uns um eine Kulanzlösung bemühen.


Thema: Supervision

An wen kann ich mich wenden, wenn ich im Rahmen der praktischen Tätigkeit dringend Supervision benötige?

Für den Fall, dass Sie sich während der praktischen Tätigkeit in schwierigen therapeutischen oder arbeitstechnischen Situationen wiederfinden und fachliche oder persönliche Unterstützung benötigen, haben sich einige unserer SupervisorInnen als so genannte „Telefonjoker“ zur Verfügung gestellt. Die Telefonsupervision erfolgt kostenlos.

Kann ich auch Kliniksupervision im Rahmen der praktischen Tätigkeit I auf die 150 Stunden Pflicht-Supervision anrechnen lassen?

Die gesetzlich geforderten Supervisionsstunden beziehen sich auf den zweiten Ausbildungsabschnitt und die vorgeschriebene Dichte von 1:4; d. h. 150 Std. Supervision : 600 Std. Therapie. Insofern kann die Supervision innerhalb anderer Ausbildungsabschnitte nicht darauf angerechnet werden, da die Stunden dann in der praktischen Ausbildung fehlen würden.

Wie viele Supervisoren muss ich haben?

Gesetzlich vorgeschrieben sind drei Supervisoren, es dürfen auch mehr sein.

Ist es egal, ob ich bei meinen Supervisoren Einzel- oder Gruppensupervision mache?

Ja. Sie müssen nicht bei jedem Ihrer mindestens drei Supervisoren Einzelsupervision nehmen, sondern können Gruppen- bzw. Einzelsitzungen bei verschiedenen Supervisoren belegen. Wichtig ist, dass Sie am Ende Ihrer Ausbildung insgesamt 150 Stunden Supervision und davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision nachweisen können.

Müssen die Supervisionsstunden gleichmäßig auf die Supervisoren verteilt werden?

Hierzu gibt es keine offizielle Vorschrift, aber wir empfehlen Ihnen, die Supervisionsstunden in etwa gleichmäßig auf die verschiedenen Supervisoren zu verteilen, damit Sie ausreichend Gelegenheit bekommen, die verschiedenen Denkweisen und Therapiestile der jeweiligen Supervisoren kennen zu lernen.


Thema: Ausbildungsdokumentation

Gibt es Vorlagen der AVT, die man für den Nachweis der einzelnen Ausbildungsbausteine nutzen kann?

Jeder neue Ausbildungsteilnehmer erhält bei seinem Eintritt in die AVT eine rote Mappe mit allen Vordrucken, die im Laufe seiner Ausbildung relevant werden. Zur Zwischenprüfung gibt es als Fortsetzung eine gelbe Mappe mit allen notwendigen Vordrucken für die zweite Ausbildungshälfte. Kurz vor der Prüfung gibt es dann noch eine blaue Mappe mit wichtigen Informationen zur Abschlussprüfung. Auch in den Lehrpraxen sollten diese Mappen als Kopiervorlagen bereit liegen. Alle diese Vorlagen kann man auch nach Anmeldung in unseren Downloads finden.


Thema: Prüfungen

Wie melde ich mich zur Zwischenprüfung an?

Wenn Sie die Absicht haben, die Zwischenprüfung zu absolvieren, melden Sie sich am einfachsten zwei bis drei Monate vorher telefonisch oder per E-Mail bei Petra Rettig (unter 02 21-25 85 64-16 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ). Die Zwischenprüfung sollte am Ende Ihrer praktischen Tätigkeit I und II stehen, Sie sollten an wenigstens 250 Seminarstunden teilgenommen haben und die Gruppenselbsterfahrung sollte zumindest bereits begonnen sein. Bitte sorgen Sie dafür, dass wir die Bescheinigungen über Ihre praktische Tätigkeit und die Übersicht der 30 Klinikfälle zeitnah erhalten, damit wir unsere Datenbank immer aktuell halten können.

Wie bereite ich mich auf die Zwischenprüfung vor?

Die Zwischenprüfung ist eine interne Prüfung, bei der es darum gehen soll, zu überprüfen, ob Sie in der zurückliegenden Ausbildungszeit genügend Wissen und Erfahrungen sammeln konnten, um nun mit Patienten im Einzelkontakt zu arbeiten. Entsprechend werden Grundlagen der Verhaltenstherapie geprüft, und damit es keine Theorie-Prüfung wird, nehmen wir Ihre praktischen Erfahrungen, zum Beispiel aus der praktischen Tätigkeit I, zum Thema. Im internen Bereich unter Downloadsfinden Sie zusätzlich einen kleinen Leitfaden zum Ablauf der Zwischenprüfung.

Wie bereite ich mich auf die Abschlussprüfung vor?

Wir empfehlen Ihnen, einen Teil der „freien Spitze“ schon frühzeitig dafür zu nutzen, mit Ihren nettesten AusbildungskollegInnen gemeinsam Arbeitsgruppen zu bilden. So kann man sich den Prüfungsstoff aufteilen und der Gruppendruck erhöht erfahrungsgemäß die eigene Disziplin. Vor allem sollte man üben, über die Prüfungsthemen in der Gruppe laut zu sprechen, das trainiert gut für die mündliche Prüfung.

Wie bereitet mich die AVT auf die Abschlussprüfung vor?

Wir bieten mehrmals im Jahr ein kostenloses Prüfungskolloquium an. Dabei werden alle zu beachtenden Formalien der Prüfung durchgesprochen und mit umfangreichen Materialien zur Prüfungsvorbereitung ergänzt. Literaturempfehlungen zur Prüfung finden Sie im internen Bereich. Ebenfalls können Sie bei uns das Prüfungstool intern erwerben, mit welchem Sie sich noch besser auf die schriftliche Prüfung vorbereiten können.

Wie melde ich mich zur Abschlussprüfung an?

Für die Abschlussprüfung müssen Sie zwei wichtige Handlungsschritte unternehmen:

  1. Sie melden sich institutsintern zur Prüfung an.
  2. Sie melden sich beim Landesprüfungsamt an.

Die interne Prüfungsanmeldung umfasst das Einreichen sämtlicher Ausbildungsbescheinigungen gemäß der Checkliste in Ihrer blauen Mappe. Bitte machen Sie dafür einen persönlichen Termin mit uns aus und kalkulieren Sie etwa eine Stunde ein. In der Verwaltung werden die Unterlagen auf Vollständigkeit überprüft und Sie erhalten, wenn alles in Ordnung ist, eine spezielle, offizielle Ausbildungsbescheinigung. Diese Bescheinigung (die so genannte „Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen nach § 1 Abs. 3 und 4 PsychTh-APrV“) ist Bestandteil Ihrer schriftlichen Anmeldung beim Landesprüfungsamt (Anlage 4). Für diese gibt es in den Downloads das offizielle Anmeldeformular. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landesprüfungsamts.

Was mache ich, wenn ich zum Stichtag für die Prüfungsanmeldung noch nicht alles fertig habe?

Wenn Sie absehen können, dass Sie nur noch wenige Wochen brauchen, um die allerletzte Supervisionsstunde zu machen, die letzte Theorieveranstaltung zu besuchen oder den letzten Schliff an die Falldokumentationen zu bringen, dann können Sie sich unbesorgt zur Prüfung anmelden. Hierzu müssen alle Unterlagen vollständig institutsintern vorgelegt werden. Das Landesprüfungsamt gewährt nur in Ausnahmefällen eine Nachreichfrist.

Welche Unterlagen benötige ich zur Prüfungsanmeldung?

Für die interne Anmeldung in der Verwaltung:

  • Die Bestätigung Ihrer Lehrpraxis, dass Sie die erforderliche Behandlungsstundenzahl erreicht haben und Ihre 6 Falldokumentationen der Lehrpraxis vorliegen.
  • In Ihrem Supervisions- und Selbsterfahrungsbuch sollten 150 Supervisionsstunden von Ihren Supervisoren bestätigt und abgezeichnet sein, davon mindestens 50 Einzelsupervisionsstunden.
  • Ihre Prüfungsfalldokumentationen sollten in der Endfassung vorliegen. Achten Sie bitte auf das spezielle Deckblatt für Prüfungsfälle. Es enthält drei Unterschriften: Ihre eigene, die des Supervisors, der den Hauptanteil der Supervision an diesem Behandlungsfall geleistet hat, und die Unterschrift der Ausbildungsleitung. Die ersten beiden Unterschriften sollten bereits auf dem Deckblatt stehen, wenn Sie zur Prüfungsanmeldung in die AVT kommen, da hier die Prüfungsfälle mit dem vollständig unterzeichneten Deckblatt kopiert werden und Sie jeweils ein Exemplar davon für Ihre Anmeldung beim LPA erhalten.
  • Nicht vergessen sollten Sie die Selbstbescheinigung für den Nachweis der „freien Spitze“!

Wann sind die nächsten Prüfungstermine?

Die offiziellen Prüfungstermine des Landesprüfungsamts werden hier bekannt gegeben. Sie sind jeweils im März und im August jeden Jahres. Im Anschluss daran wird in etwa zwei- bis vierwöchigem Abstand die mündliche Prüfung vom Institut festgelegt.

Gibt es Anmeldefristen für die Prüfungen?

Die Zwischenprüfung machen Sie dann, wenn Sie die erforderlichen Leistungen erbracht haben und sich fit genug fühlen, in die eigene therapeutische Einzelarbeit einzusteigen. Hierfür gibt es keine Fristen.
Bei der Abschlussprüfung ist das ganz anders. Hier werden jeweils zwei Fristen unterschieden:

1. Frist für das Einreichen der Prüfungsunterlagen in der AVT-Verwaltung:
a) Ende Dezember/Anfang Februar für die Prüfung im kommenden März 
b) Ende Mai/Anfang Juli für die Prüfung im kommenden August

2. Frist für die offizielle Anmeldung beim Landesprüfungsamt (diese Frist ist unbedingt genau einzuhalten!):
a) 10. Januar für die Prüfung im kommenden März 
b) 10. Juni für die Prüfung im kommenden August 

Gibt es sonst noch etwas, was ich zum Thema Prüfungen beachten sollte?

Ja! Kümmern Sie sich vor der Abschlussprüfung rechtzeitig um die Beschaffung und Zusammenstellung Ihrer beglaubigten Dokumente. Das Landesprüfungsamt fordert zur Prüfungsanmeldung drei davon:

      1. die Diplomurkunde bzw. die Bachelor- und Masterurkunde
      2. das Diplomzeugnis bzw. das Bachelor- und Masterzeugnis
      3. die Geburts- oder Heiratsurkunde

Alle drei können Sie schon einige Zeit vor Ihrer Prüfungsanmeldung organisieren bzw. Kopien beglaubigen lassen. Wenn Sie im Ausland geboren wurden oder geheiratet haben, kann die Beschaffung dieser Urkunde etwas Zeit kosten, kalkulieren Sie diese Zeit ein. Wenn Sie Diplomurkunde oder -zeugnis verloren haben (das kommt erfahrungsgemäß gar nicht mal so selten vor!), dann lassen Sie sich von Ihrer ehemaligen Universität eine Zweitschrift ausstellen. Auch das braucht Zeit und Sie können diese Formalitäten schon lange vor Ihrer Prüfungsanmeldung in die Wege leiten.